OIK-Forum
Abstimmung über die Auflösung der OIK - Druckversion

+- OIK-Forum (https://oik.mn-orga.de/forum)
+-- Forum: Upper floor two (2. Obergeschoss) (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=15)
+--- Forum: Abstimmungen (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=16)
+--- Thema: Abstimmung über die Auflösung der OIK (/showthread.php?tid=2994)



Abstimmung über die Auflösung der OIK - Attila Saxburger - 10.05.2020

Werte Damen und Herren Mitglieder des Beirats,

auf Antrag des Delegierten des Königreichs Pottyland vom 29.02.2020 und nach Aussprache im Beirat der OIK gemäß Artikel 5 Punkt 2. der Geschäftsordnung eröffne ich hiermit die Abstimmung gemäß § 12 des Kartenregelwerks. Bei dieser Abstimmung haben Mitgliedsstaaten, vertreten durch ihre Delegierten im Beirat darüber zu entscheiden, ob die OIK Organisation für Internationale Kartographie sich auflöst oder fortbestehen soll.

Bitte stimmen Sie daher für eine der beiden Antworten:

[ ] Die OIK löst sich auf.

[ ] Die OIK soll fortbestehen.

DIe Abstimmung läuft bis zum 17.05.2020 21:30 Uhr.

Bitte gestatten Sie mir den Hinweis auf Artikel 5 Punkt 7. der Geschäftsordnung.


RE: Abstimmung über die Auflösung der OIK - Lord Reis - 11.05.2020

Königreich Pottyland:

[ X ] Die OIK löst sich auf.

[ ] Die OIK soll fortbestehen.


RE: Abstimmung über die Auflösung der OIK - Friedrich Alexander I. - 11.05.2020

Seyffenstein:

[ X ] Die OIK löst sich auf.

[ ] Die OIK soll fortbestehen.


RE: Abstimmung über die Auflösung der OIK - Attila Saxburger - 12.05.2020

Turanien:

[X] Die OIK löst sich auf.

[ ] Die OIK soll fortbestehen.


RE: Abstimmung über die Auflösung der OIK - Erica Simmons - 17.05.2020

Aquatropolis:

[X] Die OIK löst sich auf.

[ ] Die OIK soll fortbestehen.


RE: Abstimmung über die Auflösung der OIK - Attila Saxburger - 18.05.2020

Die Abstimmung ist beendet und ich stelle fest, dass sich kein Kartenstaat gemäß § 12 Punkt 1. des Kartengregelwerks für den Fortbestand der OIK ausgesprochen hat.

Die Organisation für Internationale Kartographie wird somit aufgelöst.
Gemäß § 12 Punkt 2 des Kartenregelwerks wird das gesamte Kartenmaterial der UVNO zur weiteren Pflege übergeben.