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[Diskussion] Änd. des Artikel 4 (3) GO
#11
Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Die Änderung ist daher im Prinzip völlig unnötig. Sie wird nur nötig, weil das Direktorium sich nicht an die allgemein gängigen Verhaltensregeln (Abmeldung im Abwesenheitsfalle) gebunden fühlt.

Ich finde es auch peinlich, wenn ein Mitspieler, selbst wenn es die große Carmen ist, eine allgemein gängige Verhaltensregel festlegt.
Natürlich ist es undenkbar, daß ein Delegierter einfach anspricht, wenn er eine Abwesenheitsnachricht des Direktorium bevorzugen würde.
Da kommt nicht in Frage.
Das Direktorium wird sofort verunglimpft und angegangen.
#12
Könnte es sein, dass das an deiner mehr als schnippischen Antwort mir gegenüber liegt?

Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Leoly hat sich auch nicht abgemeldet.
Zitat:Original von Friederike Fresse
Das muß sie dir gegenüber nun auch nicht tun.

Wie man in den Wald hinein ruft, so schalt es hinaus.


Zitat:Original von Gerhard Terofal

Eben das sehe ich nicht so. Was den Bereich der reinen Verwaltungsaufgaben bertifft gehe ich konform dass das jeder Einzeln machen kann. Bei strittigen Fragen (Hausrecht, Regelwerksauslegung) sehe ich Willkürgefahr.

Mag sein, ist aber nicht anderes geregelt. Dann muss auch hier das Regelwerk erst überarbeitet werden.
#13
Zitat:Original von Friederike Fresse
Sehr geehrte Delegierte,

der Delegierte der MN Priedgallen schlägt die Änderung des § 4 (3) der Geschäftsordnung vor.

Er beantragt, dem bisherigen Wortlaut des § 4 (3)
"3. Die Mitglieder des Direktoriums können sich bei Abwesenheit ohne Einschränkungen gegenseitig vertreten."

den Satz
"Vorhersehbare Abwesenheitszeiten einzelner Direktoriumsmitglieder werden dem Beirat durch ein Direktoriumsmitglied vor Beginn der Abwesenheit mitgeteilt."
anzufügen.

"...werden mitgeteilt..."

Und wenn nicht?
#14
"... sind mitzuteilen".

Und wenn nicht? Dann steht es jedem Beiratsmitglied frei einen Antrag auf Absetzung des Direktors zu stellen, weil er seinen Aufgaben nach den Regelwerken nicht nachkommt.

Ich sag ja, Selbstverständlichkeiten......
#15
Mindestdiskussionszeit ist abgelaufen, Wortmeldungen blieben seit dem 12.08. aus. Wollen wir, Frau Eexekutivdirektorin, dann zur Tat schreiten, oder sehen Sie Hinderungsgründe?
#16
Als einzigen persönlichen Hinderungsgrund wäre Ihre unmögliche Drängelei zu nennen, für den ich keinerlei Veranlassung sehe.
Zumal nicht jeder Delegierte eine Atomuhr besitzt und mit großer Spannung auf das Erreichen der Mindestdiskussionsdauer wartet.
Bleiben Sie einfach locker, dann kann man schon heute abend mit der Abstimmung rechnen.
#17
Wenn Sie sich sogar DAVON schon gedrängelt fühlen Frau Fresse. Hier war wirklich nur die sachliche Frage und nichts anderes, ganz gleich was Sie da noch hineininterpretieren.
#18
Gut, wenn Sie das sagen.

Man hat halt manchmal den Eindruck, daß Sie sehr gerne erinnern und mahnen und das finde ich aufgrund einiger Stunden einfach übertrieben.
Es geht durch solche Hinweise zumeist wirklich nicht schneller.


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