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GO-Änderungsantrag Thalia Artikel 6
#21
§11 des Kartenregelwerks sagt IMHO alles aus. Den sollte man nur in die GO verschieben, denn da gehört er hin.

Zitat:§11: Auflösung des OIK
1. Das OIK kann sich nur dadurch auflösen, das sich in einer Abstimmung der Kartenstaaten kein Staat für den Fortbestand ausspricht.
2. In diesem Fall wird das gesamte Kartenmaterial an die UVNO zur weiteren Pflege übergeben.

Historischer Hintergrund dürfte sein, dass es damals nur das Kartenregelwerk und noch keine GO gab. Ansonsten wüsste ich nicht, warum das nicht in der GO sondern in den Kartenregeln steht ...

P.S.: in dem Zuge sollte man dann vielleicht nicht nur vom "Kartenmaterial" reden sondern von allem Material (also z.B. auch die Vorwahl- und Länderkürzelliste).
#22
Gut, ich halte meinen Änderungsantrag (Wegfall des Artikels 6) so aufrecht und werde in Bezug auf die Auflösung der OIK den Artikel 1 überarbeiten.


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