18.09.2009, 23:58
Zitat:Original von Ricardo Marquez CarrenoUnd auch das ist regelwidriger Unfug. Sollen wir bis zur Wahl eines neuen Exekutivdirektors ohne einen solchen bleiben? Nein.
Ds Hauptanliegen ist die bedingungslose Niederlegung aller Ämter des aktuellen Direktoriums in dieser Organisation.
Der Direktor for Kartographie und der Direktor für Kartenanträge sind ordnungsgemäß gewählt, und Punkt. Daran gibt es nichts zu rütteln. Der Exekutivdirektor ist neu auszuschreiben und fertig.
Alles andere wäre gegen die Geschäftsordnung. Und auch einer kurzfristigen Änderung der Geschäftsordnung mit Wirkung auf die aktuell anstehende Wahl des Exekutivdirektors könnten ich nicht zustimmen. So eine "Lex Friedrich Alexander - de Mora Trauenstein" könnte ich nur ablehnen.
Ob man sch, nach erfolgreicher Wahl eines neuen Exekutivdirektors dann über ein neues Wahloverfahren unterhält und vielleicht auch einigt, steht auf einem anderen Blatt.

