04.09.2010, 09:05
Hiermit beantrage ich Beratung und anschließende Abstimmung über eine Änderung von § 5 GO
zum bisherigen Wortlaut soll hinzugefügt werden
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Zitat:8. Jedes Beiratsmitglied hat das Recht, in begründeten Fällen Einspruch gegen ein Abstimmungsergebnis einzulegen und dadurch Wiederholung der Abstimmung zu erwirken. Über die Zulässigkeit des Einspruches entscheidet die 2/3 - Mehrheit des Direktoriums

