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Antrag auf Gebietsreservierung gem. § 3 i. V. m. 4 (2) Kartenregelwerk.
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Das Großherzogtum Karhu maasta
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Eine Karte unseres Landes..
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Banannaworld
Dezirujo
Medinat ha_Eretz
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Der Antrag wird geprüft.
The application will be considered.
La demande sera examinée.
Ansøgningen vil blive betragtet.
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Jeg er veldig takknemlig
Olen hyvin kiitollinen
I am very gratefull to you
Je leur suis très reconnaissant
Ik ben U zeer dankbaar
Ich bin Ihnen sehr Dankbar :)
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Cur non mihi gratiam agis?
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Ich hätte eine äußerst dringliche und wichtige Frage bezüglich dieses Antrages: Ist es erlaubt als Person des realen Lebens mehr als einen virtuellen Staat eintragen zu lassen? Damit ist Gleichzeitigkeit zweier Staaten auf der Karte gemeint.
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Zitat:Original von Lucius Sempronius Albinus
Rogatio examinabitur.
Zitat:Original von Lucius Sempronius Albinus
Cur non mihi gratiam agis?
Bitte unterlasse diese lateinischen Phrasen. Es kann nicht jeder Latein, um sich dies zu übersetzen. Daher Übersetzung dazu oder unterlassen. Danke.
Im Regelwerk ist nicht näher definiert, ob eine RL-Person mehrere Staaten vertreten darf. Dies bedeutet jedoch nicht, dass es erlaubt ist (siehe Präambel der Geschäftsordnung).
Es ist jedoch auch nicht bewiesen, ob hinter dem "Holländer" und seinen MNs wirklich nur eine Person steckt, gegenteilig weiß ich aus sicherer Quelle, dass es sich hier tatsächlich um mehrere Personen handelt, die aus verschiedenen europäischen Staaten stammen.
Dies soll jetzt aber hier nicht das Thema sein, sondern hier geht es rein um dem Reservierungsantrag.
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Es geht nicht um die Vertretúng, sondern um die Verzeichnung.
Zitat:Es kann nicht jeder Latein
Mone frances es muy male. Ich versteh' das alles auch net. ;)
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Der Antrag wird angenommen, die Reservierung ist erfolgreich.