12.09.2006, 17:59
Die Antragsbearbeitung wird ausgesetzt bis die Kartenregeln durch den Beirat entsprechend geändert worden sind. Begründung sie hier.
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Brief aus Soúnio
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12.09.2006, 17:59
Die Antragsbearbeitung wird ausgesetzt bis die Kartenregeln durch den Beirat entsprechend geändert worden sind. Begründung sie hier.
25.10.2006, 00:40
Da der Beirat die Regeln nicht geändert hat, möchte ich die Antragsteller fragen, ob ich den Antrag auch so verstehen darf, dass eine Verkleinerung Stauffens unter gleichzeitiger Erweiterung Neuenkirchens beantragt wird, es sich also um zwei untrennbar verbundene Anträge gem. § 6 Kartenregelwerk handelt?
Wenn Sie den Antrag dementsprechend ändern bzw. mir gestatten würden, ihn so zu verstehen, dann würde ich mich wohl in der Lage sehen, im Fortgang zu geben.
25.10.2006, 00:51
Zitat:dass eine Verkleinerung Stauffens unter gleichzeitiger Erweiterung Neuenkirchens Ich muß bedauern: So wird es, wie andernorts beschrieben, stauffischerseits nicht gesehen.
25.10.2006, 03:08
Am besten, Sie erklären das nochmal hier. Im Falle, dass es doch so ist, wäre der jetzige Erweiterungsantrag NKs nämlich als ungültig anzusehen, da so oft das Land nicht erweiterbar ist.
25.10.2006, 11:25
Zitat:Original von König Wilhelm VII. Dann kann ich Ihnen nicht helfen. Wir sind das zweite Direktorium, das neben einer deutlichen Mehrheit der Delegierten der Meinung ist, dass § 5 nicht anwendbar ist. Ich kann doch nicht mehr tun, als Ihnen einen Weg aufzuzeigen, wie das von Ihnen gewünschte Ergebnis unbürokratisch mit einem zulässigen Antrag herbeigeführt werden kann. Ich finde es durchaus erstaunlich, dass einerseits über die Bürokratie gemeckert wird, aber man sich dann andererseits selbst engstirnig zeigt, wenn es darum geht, einen Antrag flexibel zu gestalten, sodass das gewünschte Ergebnis auch herbeigeführt werden könnte. Wenn Sie das ausdrücklich nicht wollen, dann bleibt mir nichts anderes übrig, als festzustellen, dass hier kein gültiger Antrag gem. § 5 Nr. 2 vorliegt. Das Verfahren ist gescheitert. |
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