12.09.2010, 16:01
Hiermit beantrage ich, in meiner Eigenschaft als Delegierte für das Großherzogtum Arcor, der Beirat möge in Form einer Abstimmung nach Ende des Diskussionszeit darüber befinden, dass
alle Wahlen und Beschlüsse des Beirates in der Zeit vom 28.08. - 06.09.2010 aufgehoben und neu zur Abstimmung gegeben werden
Begründung
An den in diesen Zeitraum stattgefundenen Wahlen und Abstimmungen konnte der Delegierte Cuellos nicht teilnehmen, weil man ihm die Vergabe der Delegiertenrechte rechtswidrig versagte. Die Delegiertenrechte hätten, nach Erfüllung aller Auflagen, die das Direktorium gefordert hatte, am 28.08.2009 vergeben werden müssen.
Die Nichtvergabe der Delegiertenrechte erfolgte seitens der Exekutivdirektorin mit folgenden Begründungen:
Das es nicht an der Lethargie des Delegierten lag und dies auch kein Grund für die Nichtvergabe der Delegiertenrechte darstellt, wurde anhand der obigen zeitlichen Auflistung der Geschehnisse bereits dargelegt. Hinzuzufügen bleibt, dass eine Forderung seitens des Direktoriums auf Abgabe einer Erklärung, dass man kein weiteres Delegiertenamt inne habe, unzulässig ist, da nicht vom Regelwerk abgedeckt und damit auch keine Voraussetzung für die Zulassung des Delegierten ist.
Des weiteren war es nie Brauch Delegierte während Wahlen und Abstimmungen nicht zuzlassen, wenn sichergestellt war, dass es keine doppelten Stimmabgaben geben konnte. Und genau dies ist hier der Fall gewesen: Eine doppelte Stimmabgabe war absolut ausgeschlossen, aufgrund des Zeitraumes zwischen Niederlegung der Delegiertenrechte von Thalia und Anmeldung des neuen Delegierten Tenoxilatl.
Insofern ist bei den betroffenen Wahlen und Abstimmungen ein falsches Meinungsbild des Beirates widergegeben worden und möglicherweise wären auch andere Beschlüsse gefasst worden, aufgrund der möglichen Änderung von Mehrheitsverhältnissen.
Anmerkung: Die eigenmächtige Eröffnung einer Diskussion durch mich ist durch das Regelwerk gedeckt, da innerhalb der GO keine Vorschrift existiert die besagt, dass ein solcher Antrag a) beim Direktorium zu stellen ist und b) nur dieses eine Diskussion eröffnen darf. Zwar spricht das Gewohnheitsrecht da eine andere Sprache, aber wenn das Direktorium gegen Gewohnheitsrechte arbeitet, erlaube ich mir dies auch zu tun.
alle Wahlen und Beschlüsse des Beirates in der Zeit vom 28.08. - 06.09.2010 aufgehoben und neu zur Abstimmung gegeben werden
Begründung
An den in diesen Zeitraum stattgefundenen Wahlen und Abstimmungen konnte der Delegierte Cuellos nicht teilnehmen, weil man ihm die Vergabe der Delegiertenrechte rechtswidrig versagte. Die Delegiertenrechte hätten, nach Erfüllung aller Auflagen, die das Direktorium gefordert hatte, am 28.08.2009 vergeben werden müssen.
- Abmeldung der Delegierten Thalia am 03.07.2010, 15.56 Uhr
- Rücknahme der Delegiertenrechte durch das Direktorium am 03.07.2010, 16.49 Uhr
- Anmeldung des Delegierten Tenoxilatl am 12.08.2010, 9.58 Uhr
- Kenntnisnahme von der Anmeldung durch das Direktorium am 12.08.2010, 11.01 Uhr
- Erklärung des Delegierten bzgl. der Einmaligkeit seiner Person in der OIK am 28.08.2010, 16.09 Uhr
- Erste Verweigerung der Einräumung der Delegiertenrechte durch das Direktorium am 31.08.2010, 17.17 Uhr
- Vergabe der Delegiertenrechte durch das Direktorium am 06.09.2010, 18.24 Uhr
Die Nichtvergabe der Delegiertenrechte erfolgte seitens der Exekutivdirektorin mit folgenden Begründungen:
Zitat:Original von Friederike Fresse
Ich räume ein, daß die von Ihnen angesprochene Übertragung der Delegiertenrechte, gerade bei vorhandener Lethargie oder zurückhaltender Mitwirkung des entsandten Delegierten, ....
Bitte bedenken Sie, daß nur der Brauch, die Delegierten nicht während offenen Wahlen und Abstimmungen zuzulassen, ....
Das es nicht an der Lethargie des Delegierten lag und dies auch kein Grund für die Nichtvergabe der Delegiertenrechte darstellt, wurde anhand der obigen zeitlichen Auflistung der Geschehnisse bereits dargelegt. Hinzuzufügen bleibt, dass eine Forderung seitens des Direktoriums auf Abgabe einer Erklärung, dass man kein weiteres Delegiertenamt inne habe, unzulässig ist, da nicht vom Regelwerk abgedeckt und damit auch keine Voraussetzung für die Zulassung des Delegierten ist.
Des weiteren war es nie Brauch Delegierte während Wahlen und Abstimmungen nicht zuzlassen, wenn sichergestellt war, dass es keine doppelten Stimmabgaben geben konnte. Und genau dies ist hier der Fall gewesen: Eine doppelte Stimmabgabe war absolut ausgeschlossen, aufgrund des Zeitraumes zwischen Niederlegung der Delegiertenrechte von Thalia und Anmeldung des neuen Delegierten Tenoxilatl.
Insofern ist bei den betroffenen Wahlen und Abstimmungen ein falsches Meinungsbild des Beirates widergegeben worden und möglicherweise wären auch andere Beschlüsse gefasst worden, aufgrund der möglichen Änderung von Mehrheitsverhältnissen.
Anmerkung: Die eigenmächtige Eröffnung einer Diskussion durch mich ist durch das Regelwerk gedeckt, da innerhalb der GO keine Vorschrift existiert die besagt, dass ein solcher Antrag a) beim Direktorium zu stellen ist und b) nur dieses eine Diskussion eröffnen darf. Zwar spricht das Gewohnheitsrecht da eine andere Sprache, aber wenn das Direktorium gegen Gewohnheitsrechte arbeitet, erlaube ich mir dies auch zu tun.

