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Antrag auf Aufhebung aller Kartenregeländerungen
#11
Zitat:Original von Nr.1
Zitat:Diese Kartenregeln können durch einen Beschluss der in der Karte verzeichneten Staaten mit der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen [...] geändert werden.

Wenn Staaten keine Stimmen abgeben können, ist der ganze absatz Blödsinn, Herr Abdonez. Kurz & knapp: Wenn davon die Rede ist, daß alle verzeichneten Staaten über Kartenregeln abstimmen, dann dürfen Kartenregeln nicht nur vom Beirat beschlossen werden, zu dem eben nicht alle verzeichneten Staaten Zugang haben. Den Zugang erhalten sie erst verzögert nach Antrag. Ich selbst habe fast 2 Monate auf einen solchen gewartet. Und registrierte nichteingetragene Staaten werden ganz ausgegrenzt. Sie sind aber verzeichnet.

Señor, ich habe in den Micronations schon viel Haarsträubendes gehört, aber ich bin geneigt zu sagen, das hier gehört zur Spitzengruppe.

Staaten als solche können nicht selber abstimmen, weil sie keine Arme haben, die sie zur Abstimmung heben könnten. Staaten brauchen also natürliche Personen als Vertreter.

Diese Vertreter haben sich anzumelden. Das ist nunmal so. Bevor man zur Abstimmung in irgendein Plenum dieser Welt gelassen wird, muss man sich anmelden.

Dass das leider manchmal etwas zu lange dauert, ist eine berechtigte Kritik, aber das macht doch die Beschlüsse nicht ungültig.
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#12
Wenn alle Beschlüsse wieder aufgehoben wären, dann würden wir der OIK mehr schaden als helfen!
Ich glaube nicht, dass das Sinn und Zweck sein sollte...
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#13
Herr Abdonez, erstens können sich keine Haare von mir sträuben, zweitens haben Sie in den Micronations nicht nur schon viel Haarsträubendes gehört, sondern auch veranlaßt. Nach Ihrer Auslegung könnten Staaten auch keine Verträge miteinander schließen, sondern immer nur vertreter. Trotzdem weiß jeder, was gemeint ist, wenn gesagt wird, zwei Staaten schliössen einen Vertrag. Ebenso weiß jeder, was gemeint ist, Staaten stimmen ab.

Zur rechten Hand beharren Sie auf Wortklauberei: Staaten können nicht abstimmen ohne Arme, während Sie zur linken Hand Formulierunge wie alle verzeichneten Staaten können abstimmen flüssig ignorieren.

Es ist gegen die OIK-Regel, verzeichnete Staaten von der Abstimmung auszuschließen. Man kann nicht einen Termin festlegen und die Tür verschließen. Wenn Sie schon eine Abstimmung durchführen, dann müssen auch alle Berechtigten Eintritt haben.

Ich möchte mal sehen, was los wäre, wenn in einem Staat ein Präsident vom Parlament gewählt wird und man neue Parlamentsmitglieder nicht zur Wahl läßt, weil die sich erst anmelden müßten, man die Anmeldung aber bis nach der Abstimmung hinzieht.

Herr Abdonez, Vertreter haben sich anzumelden? Dann muß eine Abstimmung eben warten, bis alle sich für den Beirat angemeldeten Gesandten auch Zugangsrechte zur Abstimmung erhalten haben.

Herr Leroy, das Mindeste wäre, in Zukunft alle verzeichneten Staaten an der Abstimmung teilnehmen zu lassen oder die Kartenregel an dieser Stelle ändern zu lassen (von allen verzeichneten Staaten).

Fakt ist, der Passus im Regelwerk wird nicht eingehalten mit der Begründung, man hätte das schon immer so gemacht.
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#14
Kompromissvorschlag; da beide Argumente nicht von der Hand zu weisen sind: Weitere Abstimmungen werden auf Eis gelegt; als nächstes wird der Antrag des Abgeordneten aus Numerreinsien behandelt und beschlossen
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#15
Also die Frage, ob auch reservierte Staaten schon als "eingezeichnete Staaten" gelten können, wird man ja noch stellen dürfen. Ich würde sie mit Nein beantworten. In meinen Augen ist an den reservierten Stellen der Staat eben noch nicht eingetragen (die Eintragung kann ja noch scheitern, bisher waren noch keine Vetos zulässig, etc.), sondern wurde lediglich die Fläche für eine zukünftige Eintragung reserviert und farblich gekennzeichnet. Der Staat selbst ist dort noch nicht.

Und das eine 4-wöchige Wartezeit auf eine Delegiertenfreischaltung skandalös ist, darf man ja wohl auch noch sagen. Bleibt hier noch die Frage, welche Abstimmungsteilnahmen damit konkret verhindert wurden und welche Massnahmen ergriffen wurden, gegen diese Verhinderung vorzugehen (PN mit einem Votum an die Direktoren statt in den Abstimmungsthread,, PN an die Administratoren mit der Bitte um Freischaltung, etc.). Wenn trotzt Bemühungen von Seiten des (verhinderten) Delegierten seine Stimme entscheidend war aber nicht abgegeben werden konnte, so könnte auch ich durchaus für eine Aufhebung und Neuabstimmung des strittigen Beschlusses votieren.
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#16
Zitat:Original von Stanislav Goldmann
Also die Frage, ob auch reservierte Staaten schon als "eingezeichnete Staaten" gelten können, wird man ja noch stellen dürfen. Ich würde sie mit Nein beantworten.

Dagegen hätte ich nichts, würde dann die Formulierung eingetragen statt verzeichnet befürworten.

Zitat:Original von T.E. Le Fon
Kompromissvorschlag; [...] als nächstes wird der Antrag des Abgeordneten aus Numerreinsien behandelt und beschlossen

Ja aber wo denn? Sicher nicht im und ausschließlich vom Beirat, weil eben das ja de rKnackpunkt ist. Darum steht der Thread hier auch im Foyer und nicht im Obergeschoß.
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#17
Gibt es derzeit (außer Geldern) Staaten die das betreffen würde? falls nicht würde ich es durchaus im Beirat abstimmen lassen. Geldern wird gesondert informiert und kann seine Meinung öffentlich kundtun. In dem Zusammenhang kann dann auch die Anregung des Herrn Goldmann aufgegriffen werden
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#18
Das klingt vernünftig.
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#19
Ich würde dann doch gern herumfragen, ob allgemein das Interesse dahin geht, nur den Beirat weiterhin abstimmfähig zu halten oder im Sinne der ursprünglichen OIK-Regel zumindest alle eingetragenen Staaten abstimmen zu lassen. Ich wäre zumindest dafür, entweder das Obergeschoß jedem zugänglich zu machen (bei Abstimmungsstörungen kann eine Person immer noch gebannt weden) oder aber bei Abstimmungen Stimmen von Staaten, die länger als 7 Tage auf ihren Delegiertenstatus warten, gesondert abzufragen.
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#20
Ich denke, Artikel 2 der GO ist da eindeutiger als Sie hier problematisieren:

Zitat:Artikel 2: Der OIK-Beirat
1. Alle auf der Karte vertretenden Staaten und Staaten mit internationaler Vorwahl haben das recht, einen stimmberechtigten Vertreter in
den OIK-Beirat zu entsenden.
2. Wird der Antrag auf Eintragung in das Vorwahlregister oder die Gesamtkarte positiv beschieden, so erhält der Staat das Recht nach
Artikel 2 (1).
3. Der OIK-Beirat ist berechtigt, in Fragen dieser Geschäftsordnung abzustimmen.
4. In Fragen, welche die Kartenregeln betreffen, sind nur diejenigen Beiratsmitglieder stimmberechtigt, welche auf der Karte verzeichnet
sind.
5. Die öffentliche Liste über die Staaten oder Landesteile mit ihren internationalen Vorwahlen der Abteilung für Vorwahlen, entspricht
der Liste der Staaten nach Artikel 2 (1). Ein Staat kann aus mehreren verzeichneten Landesteilen bestehen, hat aber nur eine Stimme im
Beirat.

Damit sind zumindest für mich alle Ihre Fragen über den Status Quo geklärt, oder? Und ich bin auch dafür, die Abstimmungsberechtigung beim Beirat zu belassen.
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