Ihr Forum ist zur Zeit geschlossen.

[Diskussion] Eintragung der Konföderierten Staaten von Neu Babylon
#11
"Alles erledigt, ich danke nochmals."
Zitieren
#12
Zitat:Original von William B. Travis
"An die werte Herrenschaft

Ich danke für die dienlichen Ergänzungen zu den noch ausstehenden Vetomächten und werde mich alsbald darum bemühen. Gemäß der Aussage des werten Pharao werde ich hierbei Hansastan aussparen.

Könnte man mir zum besseren Verständnis nochmals verdeutlichen warum beispielsweise Caskar Vetoberechtigt wäre (ob nun aktiv oder nicht), wo wir doch keine gemeinsame Land- oder Seegrenze haben?

Ich danke Ihnen in tiefster Verbundenheit."

Zum obigen: Sie haben den falschen Kirchenstaat informiert. Smile Wie haben den GF-Vatikan informiert, nicht den OIK-Vatikan. Wink

Zum unteren: Feld J8. Im darüberliegenden Feld hat die Walachei Staatsgebiet.
Zitieren
#13
Ich sollte mir wohl in Zukunft mehr anschauen als nur den Kartenausschnitt des Antragstellers...
Zitieren
#14
"Werter Dr. Thasco

Seien Sie für Ihre Antworten bedankt, die Walachei lässt sich in mein Verständnis auch durchaus einflechten ob der angrenzenden Wasserfläche, aber wie beispielsweise ist dies mit Astarien welches ja - scheinbar - ein Binnenland ist und keine gemeinsame Grenze mit der Konföderation aufweisen würde?

Mir geht es nur darum mögliche Fehler meinerseits zu verstehen.

Der falsche Kirchenstaat?

Könnte man mir die richtige Adresse zukommen lassen, ich bin etwas verwirrt. Wink

Ihr

William B. Travis"
Zitieren
#15
Adresse des Kirchenstaats: http://ecclesia.virtuacom.de/index.php?sid=

Es müssen keien gemeinsamen Grenzen bestehen, es sind, udn da bin ich mir nicht ganz sicher, alle Länder, die sich in einem oder zwei Planquadraten Umfang befinden.
Zitieren
#16
"Ah, das ergibt dann gleich viel Sinn, dankeschön, natürlich auch für die Adresse."
Zitieren
#17
"Werte Herrschaften

Eine weitere kleine Frage ob des Länderkürzels. Es wurde angemerkt das dieses aus max. 3 Buchstaben bestehen darf, im Regelwerk diesbezüglich ist diese Beschränkung allerdings nicht aufgeführt.

Zitat:§3 Staatenkürzel
1. Jeder Antragssteller kann sein Staatenkürzel selbst bestimmen.
2. Jedes Staatenkürzel ist einmalig und kann nicht an einen weiteren Staat vergeben werden.
3. Änderungen des Staatenkürzels sind ausschließlich bei Änderungen des Staatsnamens möglich.

Herrscht hier also eine Art Gewohnheitsrecht, oder ist es wirklich verbindlich bei 3 Buchstaben, wobei man dann das Regelwerk etwas detailieren sollte.

Ich danke für die Mühen bei der Beantwortung meiner nicht enden wollenden Fragenflut.

Ihr

William B. Travis"
Zitieren
#18
Bis dato war das immer so Wink Oder sollte ich mich irren?

EDIT: Siehe Liste der Vorwahlen und Staatenkürzel im Antragsbüro
Zitieren
#19
"Das meinte ich mit dem Gewohnheitsrecht, werter Herzog. Alle Staaten haben drei Buchstaben in dieser Liste. Allerdings ist das nirgends "verbindlich" reglementiert in den offiziellen Aussgen.

Dennoch dankeschön für die prompte Antwort."
Zitieren
#20
So scheint es mir auch zu sein Monsieur Travis. Wobei es auch Nationen mit zwei Buchstaben als Kürzel gibt.

Nichts zu danken übrigens.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste