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[Diskussion] Änd. der GO Art. 1 (4)
#11
Ich stimme dem Antrag zu, so wie er da steht.
Oder anders: Ephèbe käme im Umkehrschluss auch nicht auf die Idee, sich auf einer englischsprachigen Karten-Orga anzumelden, wenn keiner unserer Spieler des Englischen hinreichend mächtig wäre. Weil dieser Delegierte den Diskussionen nicht oder nur sehr unvollständig folgen könnte und daher nicht oder nur unvollständig wüsste, worüber er im Bedarfsfalle abstimmen würde.
#12
Selbst wenn andere Leute Bescheid geben, dann zielen wir auf reines Wahlvieh ab und das ist nicht der Sinn der konstruktiven Mitarbeit!
#13
Amtssprache/Geschäftssprache deutsch wäre ok. Soll aber nicht heißen, dass wir damit andere MNs ablehnen.
#14
Zitat:Original von Janislav Pietarow
Amtssprache/Geschäftssprache deutsch wäre ok.

Nur darum geht es.

Der Antrag zielt einzig und allein darauf ab, sich auf eine Sprache, die von annähernd allen Mitspielern gesprochen wird, festzulegen.
Wohlgemerkt innerhalb der OIK, in Simulationssprachen in den einzelnen MNs mischt sich die OIK weiterhin auf keinen Fall ein.
Im OIK-Forum soll auch in der fernen Zukunft kein unschönes Sprachengewirr entstehen, das sind wir m.E. auch den Bereitstellern dieses Forums schuldig.
#15
Der ganze Vorschlag ist nicht zielführend; daß die Sprache der OIK deutsch ist sieht man schon an der geübten Praxis und daran, daß das Regelwerk und die Geschäftsordnung nur in dieser unseren Sprache vorliegt.

Wenn, dann sollte man eindeutige Richtlinien für den Umgang mit fremdsprachigen Beiträgen festlegen, sonst wird es dazu führen, daß der eine fdas ganze nur als Empfehlung auffaßt, während der andere mit Verweis auf den fraglichen Abschnitt sich künftig weigert Fremdsprachiges auch nur zur Kenntnis zu nehmen.
#16
Zitat:Original von Adolf Honecker
Der ganze Vorschlag ist nicht zielführend.

Etwas zielführenderes als die Organisationssprache mit deutsch eindeutig festzulegen kann ich mir gegenwärtig nicht vorstellen.

Ich fände es einfach unverhältnismäßig würde man tatsächlich "Richtlinien für den Umgang mit fremdsprachigen Beiträgen" in die bisher glücklicherweise schlanke Geschäftsordnung hineinschreiben.

Ich meine, daß dieser eine Leitsatz zur Sprache alles Nötige sagt.
#17
Daran ist überhaupt nichts zielführend, denn die Sprache der Organisation ist bereits Deutsch. Wenn überhaupt stellt sich doch bloß die Frage, wie in Fällen zu verfahren ist, wo sich einer nicht der deutschen Sprache bedient und darüber sagt dieser Satz garnichts aus.
#18
Zitat:Original von Adolf Honecker
...denn die Sprache der Organisation ist bereits Deutsch.

Es ist heute mehrheitlich deutsch und soll morgen auch noch deutsch sein.
Und da soll eben in der Geschäftsordnung verbrieft werden.

Ich weiß, daß Sie alles abschließend beregelt haben wollen und ich würde Ihnen bei komplexeren Gemeinschaften im Realleben in einem gewissen Rahmen wohl zustimmen, obwohl ich täglich ohnmächtig vor einer aus den Bahnen geratenen Regelungswut - besonders der EU-Bürokratie - stehe.

In unserer virtuellen Welt sollten wir unser Wirken darauf ausrichten, stets einfache und trotzdem aussagekräftige Leitsätze zu verwenden.
Nicht jedes mögliche (Fehl-) Verhalten muß in unserer Geschäftsordnung ein eigenes Kapitel erhalten.
Wenn Sie es bodenständig betrachten, sagt der vorgeschlagene Satz doch sehr viel aus und macht auch deutlich, daß Anträge in Jiddisch zukünftig wohl nicht bearbeitet werden.[/quote]
#19
Zitat:Wenn Sie es bodenständig betrachten, sagt der vorgeschlagene Satz doch sehr viel aus und macht auch deutlich, daß Anträge in Jiddisch zukünftig wohl nicht bearbeitet werden.

Nein, er sagt nur aus, daß Delegierte und "Amtsinhaber" künftig möglichst in deutscher Sprache plaudern sollen. Er sagt keineswegs, daß fremdsprachige Anträge nicht anzunehmen seien, bestenfalls könnte man daraus ableiten, daß darauf kein Anspruch besteht. Es besteht aber auch kein Verbot sie zu bearbeiten.

Viel eindeutiger wäre:

Die Sprache der OIK ist Deutsch, nur wer die standarddeutsche Schriftsprache ausreichend beherrscht, kann Delegierter oder Inhaber eines der Ämter sein(, Beiträge in anderen Sprachen sind als nichtig anzusehen).

Ich spreche mich allerdings dagegen aus, denn außer dem Holländer hatten wir bis jetzt noch keine Probleme mit Ausländern hier und falls einer einen Kartenplatz will, dann braucht er auch nicht zwangsweise sich an Beiratsdiskussionen, Abstimmungen und Wahlen zu beteiligen.
#20
Zitat:Original von Adolf Honecker
... er sagt nur aus, daß Delegierte und "Amtsinhaber" künftig möglichst in deutscher Sprache plaudern sollen. Er sagt keineswegs, daß fremdsprachige Anträge nicht anzunehmen seien, bestenfalls könnte man daraus ableiten, daß darauf kein Anspruch besteht. Es besteht aber auch kein Verbot sie zu bearbeiten.

Und genau das will ich als Antragstellerin ja.

Es wird natürlich Ihr Geheimnis bleiben, wie ich einen Antrag in Jiddisch zukünftig korrekt verstehen und bearbeiten soll.

Zitat:Viel eindeutiger wäre:

Die Sprache der OIK ist Deutsch, nur wer die standarddeutsche Schriftsprache ausreichend beherrscht, kann Delegierter oder Inhaber eines der Ämter sein(, Beiträge in anderen Sprachen sind als nichtig anzusehen).

Nichts für ungut, Herr Honecker, aber ich sehe Sie schon fragend, ob nicht meine Schriftsprache als nicht dem Standard entsprechend eingestuft werden muß. Und falls ja, warum eine Ahndung eines solchen Umstandes nicht bereits in der Geschäftsordnung geregelt ist.

Und darüberhinaus finde ich diesen einen Satz von Ihnen einfach grottenhäßlich.

Zitat:Ich spreche mich allerdings dagegen aus

Das war zu erwarten.
Aber wenn es Ihnen bei der Verarbeitung des in jüngster Vergangenheit Erlebten hilft, soll es mir recht sein.


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