Ihr Forum ist zur Zeit geschlossen.

Geschäftsordnung - Artikel 2
#1
Bin ich eigentlich der einzige, der sieht, daß in der gegenwärtigen Fassung des Artikel 2 der Geschäftsordnung

Zitat:Artikel 2: Der OIK-Beirat

1. Alle auf der Karte eingetragenen Staaten sind Mitglieder des Beirats der OIK.
2. Jeder Mitgliedsstaat hat das Recht einen Delegierten in den Beirat zu entsenden, unabhängig davon, wieviel Landesteile auf der Karte der OIK eingetragen sind.
3. Die nach Absatz 2 entsandten Delegierten vertreten ihren Mitgliedstaat im Beirat, nehmen das Rede- und Antragsrecht in Anspruch und üben das Stimmrecht bei Wahlen und Abstimmung für den Mitgliedsstaat aus.
4. Der Beirat der OIK ist berechtigt, über Fragen dieser Geschäftsordnung, der Kartenregeln und des Regelwerks für internationale Vorwahlen und Staatskürzel zu entscheiden.
5. Jeder Delegierte hat bei Wahlen und Abstimmungen eine Stimme.
6. Einer RL-Person ist es nur erlaubt für einen Mitgliedsstaat das Amt eines Delegierten wahrzunehmen.

der Abschnitt 6 ( für mich ist er nach wie vor auch aus formalen abstimmungstechnischen Gründen fraglich) eindeutig gegen die Abschnitte 1 und 2 der Geschäftsordnung verstößt oder zumindest mit ihnen konkurriert. Da steht nämlich ausdrücklich "alle auf der Karte eingetragenen Staaten sind Mitglieder des Beirats " und "jeder Mitgliedsstaat hat das Recht einen Delegierten in den Beirat zu entsenden" und genau das ist unter gewissen Umständen eben nicht sichergestellt. Es fragt sich ferner, wie das Direktorium einen Anwendungsvorrang des Abschnittes 6 vor den Abschnitten 1 und 2 rechtfertigen resp. begründen will.
Zitieren
#2
6 Oberliegend ist das : nur einer RL-Person es erlaubt ist für einen Mitgliedsstaat das Amt eines Delegierten wahrzunehmen.

Und fertig. 8)
Zitieren
#3
Zitat:Original von Adolf Honecker
...
Das ist doch bei jedem Gesetz so, Absatz 1 erlaubt dir etwas und etwas später werden die Beschränkungen für dieses Recht verkündet. So ist das eben, muss du Revolutionär werden und das Rechtsystem mal gründlich auf den Kopf stellen. Big Grin
Zitieren
#4
Weg mit dem Rechtsystem!! werf'ne Bombe rein!!
Zitieren
#5
Abschnitt 1 gilt ohne Wenn und Aber, eine Beschränkung ist überhaupt nicht möglich. Es heißt ja nicht grundsätzlich oder soll oder was auch immer sondern es steht da klipp und klar...
Zitieren
#6
Zitat:Original von Jürgen von Strengler
werf'ne Bombe rein!!

Sind nicht Sie die Bombe mit größter Zerstörungskraft? ^^
Zitieren
#7
Jedenfalls würde es sich empfehlen, da Rechtssicherheit zu schaffen, indem man die Abschnitte miteinander harmonisiert. Sollte die Spielgermeinschaft jemals so leichtsinnig sein und mich in eine diesbezüglich verantwortliche Position wählen, so sähe ich den Anwendungsvorrang nämlich beim Abschnitt 1 und würde den Abschnitt 6 als unrechtmäßige Verletzung des höherrangigen Abschnitt 1 auffassen.
Zitieren
#8
Und wie kommen Sie darauf, daß die Nummerierung eines Artikels eine Rangfolge darstellt?

Außerdem muß man festhalten, daß es nie in Frage gestellt wurde, daß Korland und Xinhai Mitglied des Beirates sind.
Nur haben die eben jeweils einen Delegierten zu entsenden, der eine im Abschnitt 6 benannte Bedingung zu erfüllen hat.
Zitieren
#9
Zitat:Original von Friederike Fresse
Zitat:Original von Jürgen von Strengler
werf'ne Bombe rein!!

Sind nicht Sie die Bombe mit größter Zerstörungskraft? ^^
Ajjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjj das hört man nur ungern wenn am grad beim Abnehmen ist.
Aber ich kann ein recht größer Zerstörungskraft generieren wen es sein muss. Big Grin
Zitieren
#10
Zitat:Original von Friederike Fresse
Und wie kommen Sie darauf, daß die Nummerierung eines Artikels eine Rangfolge darstellt?

Außerdem muß man festhalten, daß es nie in Frage gestellt wurde, daß Korland und Xinhai Mitglied des Beirates sind.
Nur haben die eben jeweils einen Delegierten zu entsenden, der eine im Abschnitt 6 benannte Bedingung zu erfüllen hat.

Weil Abschnitt 1 eine Feststellung trifft, die etwas zusichert und Abschnitt 2 ein Recht begründet, dieses Recht wird jedoch unter bestimmten Bedingungen durch den Abschnitt 6 verletzt.

Dazu mal der Artikel 1 des Grundgesetzes:


Zitat:Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Was hier passiert ist, wäre, als würde man da einen weiteren Abschnitt dransetzen:

(4) Die Würde eines Menschen ist nicht unantastbar, wenn er blaue Pullover oder weiße Sandalen trägt.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste