Beiträge: 2.339
Themen: 142
Registriert seit: Sep 2005
Zitat:
Organisation für Internationale Kartographie
- Die Virtuelle Welt mit Tradition -
Neuer Kontinent X
Sehr geehrte Mitspielerinnen und Mitspieler, liebe Freunde der OIK,
zur Fortentwicklung der allseits geschätzten Karte unserer virtuellen Welt hat sich das Direktorium entschlossen, ein Konglomerat aus großen Landmassen und zugeordneten Inseln zum „Neuen Kontinenten X“ zu erklären.
Entfernt könnte so ein Eindruck des realen Kontinents Australien mit Neuseeland und zugeordneten Inseln entstehen.
Für eine zügige Besiedelung ist das Direktorium unter bestimmten Umständen bereit, eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 5 (3) [2. Satz] des Kartenregelwerkes zu erteilen.
Die Bezeichnung „Kontinent X“ ist als Arbeitstitel zu verstehen.
Die endgültige Bezeichnung des Kontinents dürfen die darauf verzeichneten MNs dann natürlich gemeinschaftlich festlegen.
Das Direktorium
gez. Fresse
gez. Falkenstein
gez. Panthera
Beiträge: 3.449
Themen: 134
Registriert seit: Oct 2005
Ist ja schön, dass das Direktorium so rege tätig ist. Doch hier scheint mir eine Überschreitung der Kompetenzen vorzuliegen. Meines Erachtens hat das Direktorium lediglich verwaltende Aufgaben. Eine Entscheidung über Kontinente, Ausnahmen ect. müssen durch den Beirat getroffen werden.
Zitat:Artikel 2 GO der OIK: Der OIK-Beirat
4. Der Beirat der OIK ist berechtigt, über Fragen dieser Geschäftsordnung, der Kartenregeln und des Regelwerks für internationale Vorwahlen und Staatskürzel zu entscheiden.
§10 Kartenregelwerk: Änderung der Kartenregeln
1. Diese Kartenregeln können durch einen Beschluss der in der Karte verzeichneten Staaten mit der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen ohne Berücksichtigung der Enthaltungen geändert werden.
Beiträge: 2.339
Themen: 142
Registriert seit: Sep 2005
Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Doch hier scheint mir eine Überschreitung der Kompetenzen vorzuliegen.
Das sieht das Direktorium anders.
Zitat:Meines Erachtens hat das Direktorium lediglich verwaltende Aufgaben.
Die Festlegung eines neuen Kontinentes ist eine verwaltende Aufgabe.
Der Beschluß einer Ausnahmeregel zur Besiedelung eines neuen Kontinentes auch ohne benachbarten Vetostaat ist dem Direktorium im Kartenregelwerk ausdrücklich gestattet worden.
Beiträge: 3.449
Themen: 134
Registriert seit: Oct 2005
Das sehe ich anders.
Im Umkehrschluss würde das bedeuten, dass das Direktorium auch Kontinente abschaffen dürfte. Und das kann es nicht sein.
Ich habe nichts dagegen, wenn man einen neuen Kontinent schaffen will. Aber ich habe was dagegen, wenn das von oben bestimmt wird!
Beiträge: 108
Themen: 3
Registriert seit: Jun 2010
Sehen wir uns die entsprechenden Paragraphen doh einmal genau an:
Zitat:Artikel 2 GO der OIK: Der OIK-Beirat
4. Der Beirat der OIK ist berechtigt, über Fragen dieser Geschäftsordnung, der Kartenregeln und des Regelwerks für internationale Vorwahlen und Staatskürzel zu entscheiden.
§10 Kartenregelwerk: Änderung der Kartenregeln
1. Diese Kartenregeln können durch einen Beschluss der in der Karte verzeichneten Staaten mit der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen ohne Berücksichtigung der Enthaltungen geändert werden.
Wenn man das Regelwerk wortwörtlich nimmt, erstreckt sich die Kompetenz des Beirates auf die Regeln zur Karte, nicht aber auf die Karte selbst.
Im vorliegenden Fall wurde zudem keine Landmasse modifiziert, sondern nur in einem Verwaltungsakt zusammengefasst.
Die Karte selbst bleibt unangetastet.
Beiträge: 504
Themen: 13
Registriert seit: Aug 2008
Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Das sehe ich anders.
Im Umkehrschluss würde das bedeuten, dass das Direktorium auch Kontinente abschaffen dürfte. Und das kann es nicht sein.
Ich habe nichts dagegen, wenn man einen neuen Kontinent schaffen will. Aber ich habe was dagegen, wenn das von oben bestimmt wird!
Öhm. Nein! Hier wurden nur verwaltungstechnisch zwei oder drei nie wieder zu besiedelnde Flächen zu einem NEUEN KONTINENT !erklärt. Die Rechte des Beirates werden mitnichten angetastet.
Beiträge: 504
Themen: 13
Registriert seit: Aug 2008
...und das Reich von Ephèbe hat gegen diesen neuen Kontinent, der auch Great Alemin and Bretland Platz böte, nicht das Geringste einzuwenden.
Beiträge: 24
Themen: 3
Registriert seit: Jul 2010
Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Das sehe ich anders.
Im Umkehrschluss würde das bedeuten, dass das Direktorium auch Kontinente abschaffen dürfte. Und das kann es nicht sein.
Ich habe nichts dagegen, wenn man einen neuen Kontinent schaffen will. Aber ich habe was dagegen, wenn das von oben bestimmt wird!
Here we do agree.
The Chart (Map) is subjeckt to the rules, layed down for that Map so the Council (beirat) is the one that has to agree to the creation of a new continent.
Beiträge: 3.449
Themen: 134
Registriert seit: Oct 2005
Im Regelwerk ist auch z. B. geregelt, dass die Karte gerastert ist. Analog kann man also daraus schließen, dass die Optik der Karte sehr wohl eine Entscheidung des Beirates ist. Dem entsprechend muss ihm auch überlassen bleiben, ob er einen neuen Kontinent akzeptiert oder nicht, auch wenn keine neuen Landmassen hinzu kommen, sondern lediglich eine Deklaration zu einem neuen Kontinent erfolgt.
Und das das freie Land, wo der Marienordenstaat gelegen hat, nicht neu besiedelt werden kann, nur weil es dort keinen vetoberechtigten Staat gibt, ist ja auch ein Ammenmärchen. Die Eintragung kann sehr wohl erfolgen, wenn der eintragungswillige Staat einen entsprechenden Antrag beim Direktorium dahingehend stellt, dass der Beirat beschließen möge, dass die Eintragung gestattet wird.
Denn... grundsätzlich kann hier jeder alles beantragen, was nicht im Regelwerk expliziet geregelt ist, er muss es nur über den Beirat tun.
Beiträge: 2.339
Themen: 142
Registriert seit: Sep 2005
Werte Mitspielerinnen und Mitspieler,
ich will hier meine Ansicht zu diesem Thema in Kurzform darlegen:
1) In einem Verwaltungsakt erklärt das Direktorium eine brachliegende und wenig beachtete Fläche zu einem neuen Kontinenten, der vorrübergehend als Kontinent X bezeichnet wird.
Als Kontinent verstehen wir ja landläufig eine große zusammenhängene Fläche mit zugeordenten Inseln und neu legen wir mit unbesiedelt/unbesetzt aus. Das ist in diesem Fall gegeben.
2) Ziel ist eine schnelle und stimmige Besiedelung und deshalb erklärt das Direktorium, daß unter gewissen Umständen die Ausnahmeregel gemäß § 5.3 [2.Satz] des Kartenregelwerkes auf diesem neuen Kontienten Anwendung finden könnte.
3) Der Kartenantrag von Victorien geht ein, welcher das Gebiet im Sinne der potentiellen Mitspieler zwar umgestaltet, aber viele vorhandenen Teile einbindet und auch die bisher vorhandenen reinen Wasserflächen nicht tangiert.
Das Direktorium entscheidet nun, ob es die Ausnahmegenehmigung erteilt ---> Victorien kann eingetragen werden, der Kontient ist damit teilweise besiedelt und nicht mehr neu, Victorien wird Vetostaat für weitere Ansiedlungen nach dem regulären Verfahren
oder
die Ausnahmegenehmigung nicht erteilt ---> Victorien kann nicht eingetragen werden, der Kontinent bleibt weiterhin neu und ist für weitere Eintragungen verfügbar.
Ich habe im Direktorium stehts dafür plädiert, daß man die Ausnahmegenehmigung erteilt, um in Zeiten von Nachwuchssorgen eine MN stimmig und schnell zu integrieren.
Darüberhinaus entstünde ein entfernter Eindruck des RL-Kontinenten Australien, auf dem mindestens eine weitere potentielle MN mit dem regulären Eintragungsverfahren untergebracht werden könnte.
|