Eigentlich war der Vorschlag ja als Alternative zu der Fristverlängerung gedacht und nicht unbedingt als Ergänzung aber von mir aus können wir auch beides miteinander kombinieren.
Das hätte auch den Vorteil dass wir die drei denkbaren Fälle für Gebietsveränderungen sauber trennen könnten.
a) Gebietsveränderungen die nicht zu einer Vergrößerung führen (also Verkleinerungen oder Änderungen an der Küstenlinie) -> nur Wartefrist
b) Gebietsveränderungen die zwar zu einer Vergrößerung führen allerdings keine Gebietserweiterungen in dem Sinne sind weil sich nur geringfügige Ergänzungen zu bereits ausgestalteten Gebieten ergeben (hierunter würde ich kleine kosmetische Landerweiterungen wie zum Beispiel die Hinzunahme einer kleinen Landzunge oder einiger Pixelgroßer Inseln vor der eigenen Küste oder sowas in der Art verstehen) -> nur Wartefrist (meinetwegen eine längere)
c) Gebietsveränderungen bei denen dem Staatsgebiet neue Gebiete hinzugefügt werden die nicht Teil der ursprünglichen Ausgestaltung waren (also Gebietserweiterungen) -> Wartefrist + nachweisliche interne Simulation über einen bestimmten Zeitraum
Grundsätzlich habe ich nichts dagegen so eine kombinierte Anforderung zu stellen nur denke ich wenn wir nun schon keine reine Wartefrist die man nur absitzen braucht mehr haben sondern noch mindestens 60 Tage Aktivität in einem Unterforum für die neuen Gebiete fordern, wären insgesamt 4 Monate auch ausreichend (quasi in der Art: wenigistens 2 Monate für die Planung und mindestens weitere 2 auf dem Gebiet simuliert bevor ein Antrag auf Erweiterung gestellt werden kann)
Mein Vorschlag wäre also die Fassung:
Zitat:I.
§5 (2)
2. Die Übernahme oder der Zusammenschluss eines Staatsgebietes ist möglich, wenn die beteiligten Staaten dem ausdrücklich zustimmen und die beteiligten Staaten mindestens 2 Monate lang auf der Karte eingetragen sind. Vetos sind in einem solchen Falle nur zulässig, wenn einer der beiden Staaten weniger als 6 Monate auf der Karte eingetragen ist.
wird geändert zu:
2. Die Übernahme oder der Zusammenschluss eines Staatsgebietes ist möglich, wenn die beteiligten Staaten dem ausdrücklich zustimmen und die beteiligten Staaten mindestens 6 Monate lang auf der Karte eingetragen sind.
II.
§5 (7)
7. Ein Eintrag eines geteilten Staatsgebietes ist nicht zulässig, wobei Staaten mit einer Verteilung aller zugehörigen Staatsgebiete innerhalb aneinander grenzender Planquadrate als eine Landmasse gewertet werden. Hiervon unberührt bleiben Zusammenschlüsse von Staatsgebieten nach §5 Absatz 2.
wird ersatzlos gestrichen !
III.
§6 (6)
6. Ein Gebietsveränderung eines Staatsgebietes ist nur alle zwei Monate einmal zulässig. Eine Erweiterung in den ersten drei Monaten ist ebenfalls nicht zulässig. Hiervon unberührt bleiben Zusammenschlüsse von Staatsgebieten nach §5 Absatz 2.
wird geändert zu:
6. Eine Gebietsveränderung eines Staatsgebietes, die nicht zu einer Vergrößerung führt ist nur alle 2 Monate einmal und erstmalig frühestens 2 Monate nach der Eintragung zulässig.
Eine Gebietsveränderung eines Staatsgebietes, die zu einer Vergrößerung führt ist nur alle 4 Monate einmal und erstmalig frühestens 4 Monate nach der Eintragung zulässig.
Eine Gebietsveränderung im Sinne der Hinzunahme neuer Gebiete die nicht Teil der usrprünglichen Ausgestaltung einer MN waren (Gebietserweiterung), erfordert außerdem eine nachweisliche interne Aktivität von 60 Tagen auf den neu gestalteten Gebieten (Anträge auf Gebietserweiterung müssen einen Link zum Unterforum in dem das betreffende Gebiet simuliert wird und einen Link zum ältesten darin befindlichen Post enthalten).
Hiervon unberührt bleiben Zusammenschlüsse von Staatsgebieten nach §5 Absatz 2.
Im Vergleich zum geltenden Regelwerk sind 4 Monate immer noch eine Fristverdopplung. Ausgehend von der Praxis mit den geltenden Regeln soweit ich sie während meiner bisherigen Zeit in den MNs beobachten konnte halte ich es eher für unwahrscheinlich dass diese Mindestfrist wirklich den Takt vorgeben wird in dem Anträge auf Erweiterung eingehen aber selbst wenn, da mit der Forderung nach 60 Tagen interner Aktivität eigentlich gesichert ist dass keine inhaltsleeren Erweiterungen auf die Karte kommen (oder auch nur beantragt werden können) und mit dieser Ergänzung auch jede Vetonation bei einer Erweiterung im Prinzip die selben Mittel zur Beurteilung hätte wie bei der Neueintragung einer MN, wäre ein solcher Zuwachs der Besiedlungsdichte auf der Karte wohl eher positiv zu bewerten. Ist zumindest meine Meinung.
Ist das soweit akzeptabel

?