Ihr Forum ist zur Zeit geschlossen.

[Diskussion] Änderung §6 des Kartenregelwerks
#51
Nur der Vollständigkeit halber nochmal die letzte Version:

Zitat:I.

§5 (2)

2. Die Übernahme oder der Zusammenschluss eines Staatsgebietes ist möglich, wenn die beteiligten Staaten dem ausdrücklich zustimmen und die beteiligten Staaten mindestens 2 Monate lang auf der Karte eingetragen sind. Vetos sind in einem solchen Falle nur zulässig, wenn einer der beiden Staaten weniger als 6 Monate auf der Karte eingetragen ist.

wird geändert zu:

2. Die Übernahme oder der Zusammenschluss eines Staatsgebietes ist möglich, wenn die beteiligten Staaten dem ausdrücklich zustimmen und die beteiligten Staaten mindestens 6 Monate lang auf der Karte eingetragen sind.

II.

§5 (7)

7. Ein Eintrag eines geteilten Staatsgebietes ist nicht zulässig, wobei Staaten mit einer Verteilung aller zugehörigen Staatsgebiete innerhalb aneinander grenzender Planquadrate als eine Landmasse gewertet werden. Hiervon unberührt bleiben Zusammenschlüsse von Staatsgebieten nach §5 Absatz 2.

wird ersatzlos gestrichen !

III.

§6 (6)

6. Ein Gebietsveränderung eines Staatsgebietes ist nur alle zwei Monate einmal zulässig. Eine Erweiterung in den ersten drei Monaten ist ebenfalls nicht zulässig. Hiervon unberührt bleiben Zusammenschlüsse von Staatsgebieten nach §5 Absatz 2.

wird geändert zu:

6.
a) Eine Gebietsveränderung eines Staatsgebietes, die nicht zu einer Vergrößerung führt ist nur alle 2 Monate einmal und erstmalig frühestens 2 Monate nach der Eintragung zulässig.

b) Eine Gebietsveränderung eines Staatsgebietes, die zu einer Vergrößerung führt ist nur alle 4 Monate einmal und erstmalig frühestens 4 Monate nach der Eintragung zulässig.

c) Eine Gebietsveränderung im Sinne der Hinzunahme neuer Gebiete die nicht Teil der usrprünglichen Ausgestaltung einer MN waren (Gebietserweiterung), erfordert außerdem eine nachweisliche kontinuierliche Einbindung der neu gestalteten Gebiete in die Simulation über einen Zeitraum von wenigstens 60 Tagen.

d) Hiervon unberührt bleiben Zusammenschlüsse von Staatsgebieten nach §5 Absatz 2.

@Mehregaan: Ob aus diesem Entwurf ein Antrag werden soll überlasse ich dir Smile (prinzipiell geht der ausgearbeitete Entwurf ja nicht verloren).
Solltest du keine Notwendigkeit mehr dafür sehen, halte ich einfach meinen Antrag zur Streichung von §5 (7) aufrecht und bringe diesen Punkt einzeln zur Abstimmung.
#52
Ich halt nicht mehr an ihm fest weil ich diversen Wahnvorstellungen nicht zusätzlich Nahrung geben will.
#53
Das kann dir doch egal sein! Wichtig ist nur, ob eine solche Änderung zum Wohl aller ist.

Ich persönlich finde die Änderung sinnvoll, weil sie der ganzen Ausgestaltung auch etwas mehr Niveau gibt.

Insofern würde ich auch dafür plädieren wollen, dass eine Veränderung eines Staatsgebietes, wenn sie nicht zur einer Vergrößerung führt, auch nicht alle zwei Monate sondern auch nur alle vier Monate erfolgen darf.
#54
Er steht zu freier Verfügung, ich werde ihn nicht mehr weiter verfolgen. Betrachtet es als änderbares Abschiedsgeschenk.
#55
Sei nicht so sarkastisch, sonst gibts einen auf den Turban. Big Grin Wink

Ich übernehme dann hiermit den Antrag und bitte um Einleitung der Abstimmung, nach Ende der Diskussionsfrist, in folgender Form (man beachte die von mir vorgenommene Änderung von § 6 (6) ):


Zitat:I.

§5 (2)

2. Die Übernahme oder der Zusammenschluss eines Staatsgebietes ist möglich, wenn die beteiligten Staaten dem ausdrücklich zustimmen und die beteiligten Staaten mindestens 2 Monate lang auf der Karte eingetragen sind. Vetos sind in einem solchen Falle nur zulässig, wenn einer der beiden Staaten weniger als 6 Monate auf der Karte eingetragen ist.

wird geändert zu:

2. Die Übernahme oder der Zusammenschluss eines Staatsgebietes ist möglich, wenn die beteiligten Staaten dem ausdrücklich zustimmen und die beteiligten Staaten mindestens 6 Monate lang auf der Karte eingetragen sind.

II.

§5 (7)

7. Ein Eintrag eines geteilten Staatsgebietes ist nicht zulässig, wobei Staaten mit einer Verteilung aller zugehörigen Staatsgebiete innerhalb aneinander grenzender Planquadrate als eine Landmasse gewertet werden. Hiervon unberührt bleiben Zusammenschlüsse von Staatsgebieten nach §5 Absatz 2.

wird ersatzlos gestrichen !

III.

§6 (6)

6. Ein Gebietsveränderung eines Staatsgebietes ist nur alle zwei Monate einmal zulässig. Eine Erweiterung in den ersten drei Monaten ist ebenfalls nicht zulässig. Hiervon unberührt bleiben Zusammenschlüsse von Staatsgebieten nach §5 Absatz 2.

wird geändert zu:

6.
a) Eine Gebietsveränderung eines Staatsgebietes, auch in Form der Modifizierung der ursprünglich eingetragenen Staatsgrenzen, ist nur alle 4 Monate einmal und erstmalig frühestens 4 Monate nach der Eintragung zulässig.

b) Eine Gebietsveränderung im Sinne der Hinzunahme neuer Gebiete, die nicht Teil der ursprünglichen Ausgestaltung einer MN waren (Gebietserweiterung), erfordert außerdem eine nachweisliche kontinuierliche Einbindung der neu gestalteten Gebiete in die Simulation über einen Zeitraum von wenigstens 60 Tagen.

c) Hiervon unberührt bleiben Zusammenschlüsse von Staatsgebieten nach §5 Absatz 2.
#56
Also soweit es mich angeht, keine Einwände.

Nur eine Frage, geht es einfach so jetzt diese Formulierung zur Abstimmung zu bringen oder muss der Form halber Mehregaans Antrag zurückgezogen und dieser Entwurf hier als neuer Antrag gestellt werden ?
#57
Letztendlich ist es egal, wer den Antrag einbringt. Wichtig ist nur, dass er diskutiert wurde, bevor er zur Abstimmung gebracht wird.
#58
Wenn nichts dagegen spricht, bitte ich jetzt um Einleitung der Abstimmung über die Änderung des Regelwerkes. Danke.
#59
Es spricht was dagegen, es ist ein Bürokratiemonster und die Gebietsteilung wird immer noch nicht geregelt und muß nachwievor über Gebietsverkleinerung und Neueintragung vorgenommen werden.
#60
Und ganz ehrlich, die Karte ist leergefegt, im Vergleich zu ein paar Jahren, die OIk hat wirklich andere Probleme, als sich vor Gebietserweiterungen zu schützen.


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste