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Ich glaube mittlerweile das K in OIK steht nicht für Kartographie sondern für Kindergarten. Zumindest komme ich mir hier grade so vor.
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Glaub es nur,du bist echt das Böse.
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Zitat:Original von Willhelm von Bajar
Ich glaube mittlerweile das K in OIK steht nicht für Kartographie sondern für Kindergarten. Zumindest komme ich mir hier grade so vor.
Was war in den letzten Monaten ?
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Deshalb klinke ich mich jetzt auch hier aus und gucke in ruhe BSG zu Ende, sin nur noch drei Folgen schaffe ich also noch vor dem ins Bett gehen.
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Um zum Thema zurückzukommen: Ich hatte mir mal ein paar Sachen rausgeschrieben:
* Änderung der GO was das Mehrheitsprinzip bei Wahlen angeht
* Errichtung eines Schiedsgerichts
* Wahlen per mn-wahl.de
* Beim Vetorecht sollte eine Benachrichtigung per PN, die dann dem Antrag beigefügt wird, an den eingetragenen Delegierten reichen, wenn man im Forum öffentlich nichts posten kann. Bringschuld des Anragsstellers hin oder her. Es muss ihm auch die Möglichkeit gegeben werden über das Vetorecht zu informieren, Ohne Intervention Dritter
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Ich werf gleich nochmal eine eventuelle Aufrüstung ein - und wenns nur wbb 2 lite wäre..
Die Punkte 1 und 2 hängen ja irgendwo zusammen. Wenn wir ein Schiedsgericht aufbauen wollen brauchen wir so oder so eine änderung der GO.
Punkt 3, naja, das könnte zusätzlichen Aufwand erzeugen.
Punkt 4, eindeutig dafür. Beispiel: VG.
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Mal eine Frage: Darf ich als Vize-Direktor auch Anträge stellen?
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Zum Beispiel: Antrag zur Änderung der GO. Bislang waren die Direktoren auch Delegierte. Was ist aber, wenn einer kein Delegierter ist? Darf er dann trotzdem einen Antrag ex officio stellen?
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Gute Frage. Die GO regelt das mal wieder nicht.
Ich vermute (!) dass es Kraft deines Amtes kein Problem sein sollte.