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Geringfügige Gebietsveränderungen
#21
Okay, ich werde das umgehend richtig stellen. -
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#22
Danke. Smile
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#23
Ich will ja nicht dauern meckern, aber die Ergebnisfeststellung ist in meinen Augen, so wie sie sich jetzt (06.10.2014 15:36 Uhr) darstellt, leider falsch, da sie der Geschäftsordnung Artikel 5 Punkt 7 widerspricht.

Wir haben 14 abgegebene Stimmen.
Davon sind nach eben dieser Bestimmung 2 ungültig: Unser Kartograph hat leider nicht angegeben, für welche Nation er die Stimme abgegeben hat, und der Delegierte von Bajar hat seine Stimme editiert. Wenn wir schon solche strikte Regeln in die Geschäftsordnung aufnehmen, muss sie das Direktorium auch umsetzen.

So haben wir 12 gültige Stimmen und davon sind

6 mal Ja: Status Vaticanae, Turanische Föderation, Victorien, Imperium Ladinorum, Freie Republik Tir Na nÒg und Alemanish Empire

und

6 mal Nein: Korland, Dionysos, Lättön, Kush, PFKanischer Bund und Seereich Aquatropolis

Der Antrag ist also gescheitert.
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#24
Das stimmt auch wieder. (Wobei ich jetzt kleinlich sein könnte und sagen, dass die Angabe der Nation nicht in der GO vorgeschrieben ist. Tongue Aber wir haben hier ja schon genug Korinthenkackerei.)
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#25
Sollten die Einwände des korischen Delegierten in einer "zweiten Lesung" berücksichtigt und entsprechende Verbesserungen vorgenommen werden, hätte der Antrag definitiv die dionysche Zustimmung.
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#26
Ich wäre seinen Einwänden nicht abgeneigt, wenngleich ich mir natürlich gewünscht hätte, dass er sie schon während der Diskussionszeit, die ja schließlich dafür gedacht ist, angebracht hätte.
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#27
Also doch zweiter Abstimmungsgang?
(Wenn Veux den ausm Archiv zurückholen würde - ich bin jz nämlich beschäftigt.)
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#28
Zitat:Original von Kaiser Veuxin II.
Ich wäre seinen Einwänden nicht abgeneigt, wenngleich ich mir natürlich gewünscht hätte, dass er sie schon während der Diskussionszeit, die ja schließlich dafür gedacht ist, angebracht hätte.

Hab ich doch.

Zitat:Grundsätzlich Zustimmung, allerdings mit der Ausstellung, daß betroffene Nationen zustimmen müssen und nicht nur kein Veto abgeben. Da ist man vielleicht mal zwei Wochen im Urlaub und schon wird einem die Grenze geändert.

Im Detail inkompatible Karten dürfte es in vielen MNs geben. Seinerzeit, als ich Korlands Vorgänger eintragen ließ, waren auch die Karten Fuchsens und Neuenkirchens nicht voll kompatibel, so daß das damals überhaupt nicht möglich gewesen wäre, eine zu beiden kompatible Karte anzufertigen.

Zitat:Aber nur mit beiderseitigem Einverständnis.

Ansonsten müßten (nicht weil ich das will, sondern wegen der Verbotsklausel) die gleichen Ansprüche wie bei der Löschung gestellt werden, da so eine Grenzmodifikation ja auch eine unfreiwillige Gebietesverkleinerung darstellen kann. Mithin eine partielle Löschung von der Karte gegen den Willen des Staates.

Auch kann so ein Pixel bei kleinen Staaten schon sehr viel ausmachen (vgl. Alsztynas Eintragung auf der CartA bzw. das ehemalige Pixonien hier bei uns auf der OIK.)
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#29
Ich weiß, und dann kam auf meine Frage dazu keine Antwort mehr. Generell wäre es wünschenswert, Änderungsvorschläge auch gleich als solche darzulegen, d.h. die Stelle und wie sie abgewandelt werden soll aufzuführen. Ich wurde aus Deinen Ausführungen nämlich nicht sehr schlau, bis Du sie in diesem Thread noch einmal erläutert hast. ^^;
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#30
Gut, dann sollten wir es vielleicht dementsprechend umformulieren. Etwa dergestalt:

Zitat:Geringfügige Grenzveränderungen, die auch Auswirkungen auf die Grenzverläufe eines anderen Staates haben, können nur im beiderseitigen Einvernehmen der betroffenen Staaten erlangt werden.

Im übrigen sehe ich keine Grundlage für einen zweiten Wahlgang - zumindest nicht von "Amts" wegen. Die Abstimmung ist unentschieden ausgegangen, wenn auch aus formalen Gründen. Das heißt also letzlich "nein", da die Mehrheit nicht erreicht wurde.

Sonst würden wir ja ggf. wieder und wieder abstimmen, bis der Antrag irgendwann mal angenommen ist.

Bei Wahlen geht das natürlich in Ordnung, weil eben ein Posten besetzt werden muß, hier ist eine Änderung aber nicht erforderlich.

PS: Wenn ich nochmal drüber nachdenke, würde ich auch dem Direktorium in allen Fällen ein Vetorecht lassen, um mögliche Verschandelungen der Karte unterbinden zu können.
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