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Zitat:die OIK vor minderqualitativen Staaten zu bewahren, die aus purer Langeweile gegründet werden.
Die Qualität eines Staates oder die seiner Ausgestaltung ist kein Kriterium für seine Aufnahme in die OIK.
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Zitat:Original von Hermann zu Grimmberg
Eher sollte man in die andere Richtung gehen und genauer definieren, welche Art von Website gefordert wird - sonst öffnet man Tür und Tor für "Forenstaaten", was nicht im Sinne der OIK sein sollte, denn ein Forum ist schnell und relativ einfach zu beschaffen und einzurichten. Eine ordentliche Website mit Landesdaten ist da wesentlich aufwendiger (auch, wenn man ein CMS verwendet - so eines haben wir nämlich auch) und die Forderung nach nämlicher kann ein wenig dazu beitragen, die OIK vor minderqualitativen Staaten zu bewahren, die aus purer Langeweile gegründet werden.
Majestät beachten dass Qualität kein Kriterium ist. Wir sind hier ja nicht bei der GF.
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Ich erweitere meinen Antrag um folgendes (Originalantrag ist integriert):
ALT:
Zitat:§3 Vorrausetzungen für Eintragung in die Karte
3. Voraussetzung für ein Überprüfen und Bearbeiten eines Antrags sind eine vorhandene Webseite auf denen allgemeine Informationen sowie
Kontaktdaten zu einem Ansprechpartner öffentlich zugänglich sind und ein öffentliches Bekenntnis zur Virtualität auf der Webseite.
in
NEU:
Zitat:§3 Vorrausetzungen für Eintragung in die Karte
3. Voraussetzung für ein Überprüfen und Bearbeiten eines Antrags sind eine vorhandene Webseite oder ein Forum, auf denen allgemeine Informationen sowie
Kontaktdaten zu einem Ansprechpartner öffentlich zugänglich sind und ein öffentliches Bekenntnis zur Virtualität auf der Webseite.
ALT:
Zitat:§4 Antragsstellung
2. Der Antrag auf Gebietsreservierung muss folgende Informationen enthalten:
b) URL der Webseite (Existenznachweis)
in
NEU:
Zitat:§4 Antragsstellung
2. Der Antrag auf Gebietsreservierung muss folgende Informationen enthalten:
b) URL der Webseite oder des Forums (Existenznachweis)
Damit wäre Herrn Kirks Einwand mitverarbeitet.
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Ich denke, wir sollten uns darüber Gedanken machen, welche Voraussetzung grundsätzlich zu erfüllen sind und danach die Paragraphen neu formulieren.
Meiner Ansicht nach gibt,aufgrund der bisherigen Diskussionen hier, zwei schwammige Begriffe: "Webseite" und "Aktivitätsnachweis".
Ich persönlich halte es nicht für erforderlich, dass eine Webseite a la homepage mit Landesinfos erforderlich ist, um eine Staatensimulation im Sinne der Micronationenwelt glaubhaft zu dokumentieren. Wichtig ist ein Forum, aus welchem die Geschehnisse ersichtbar sind. Darin inbegriffen meinetwegen auch Blogs oder Mailinglisten, von denen ich nicht so genau weiß, wie das aussieht, aber ich will ja nicht kleinlich sein. Hier haben Attekarien und Tropicali eindrucksvoll aufgezeigt, dass man die Infos, die wir gerne über einen Staat lesen, auch alle aus einem Forum entnehmen kann. Und, ich gestehe, Arcor hat seit längerem keine HP, aber einen eindrucksvollen Eintrag im MNwiki, wo diese Daten erfasst sind. Auch das erscheint mir persönlich ausreichend.
Andererseits halte ich eine Webseite a la HP nicht für ausreichend um eine Staatensimulation zu dokumentieren. Da fehlt es nämlich an dem geforderten Aktivitätsnachweis.
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Über eine Grundsatzbesprechung sollten wir definitiv reden, da bin cih dabei. Aber ich denke, wir sollten trotzdem schon mal das hier abstimmen lassen, damit wir erstmal da etwas weniger Schwammigkeit haben.
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Ich mag diese Salamitechnik nicht und denke auch, es ist einfacher, wenn man die Aufnahmekriterien festlegt und sie dann in die vorhandenen Paragraphen einbindet. Es muss ja nicht, wie vielleicht von Ihnen befürchtet, alles immer Monate andauern, bis es zu einem Ergebnis führt.
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Zitat:Original von Dr. Thasco
Geehrte Kolleginnen und Kollegen,
ich beantrage hiermit die Änderung des Paragraphen 4, 2b des Kartenregelwerks wie folgt:
ALT:
Zitat:§4 Antragsstellung
2. Der Antrag auf Gebietsreservierung muss folgende Informationen enthalten:
b) URL der Webseite (Existenznachweis)
in
NEU:
Zitat:§4 Antragsstellung
2. Der Antrag auf Gebietsreservierung muss folgende Informationen enthalten:
b) URL der Webseite oder des Forums (Existenznachweis)
Damit gehen wir jeglicher Diskussion aus dem Wege.
Und ich halte ein Forum für absolut ausreichend.
Stimme dem ehrenwerten Dr.Thasco zu.
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Ich bin ebenfalls der Meinung Dr. Thasco's.