16.08.2006, 16:26
Zitat:Original von Flavian Bolled
Laut diesem Artikel der Albenischen Verfassung, gehört das Neunkirchner Reich mir:
Zitat:Artikel 8:Nur weil das irgendjemand in seine Verfassung geschrieben hat, heisst das nicht, dass es gültig ist.
§1 Der Vorsitzende Minister ist Inhaber der Ländereien des Neuenkirchner Reiches. Es ist ihm gestattet, eine dortige Regierung zu tolerieren.
[...]
Dann frage ich mich aber warum das Neuenkirchener Reich Ansprüche auf das Staatsgebiet der Hermetischen Eidgenossenschaft erhebt und wie es diese geltend zu machen gedenkt.

