03.09.2006, 15:21
Werte Kollegin Nara,
Ihrer Argumentation folgend, wären also die eingetragenen Hoheitsgewässer einer Landeintragung gleichzusetzen?
Wie verhält es sich dann mit zukünftigen Eintragungen innerhalb dieser Hoheitsgewässer? Ist das dann nur noch Sache des reservierenden Landes? Oder des Direktoriums? Oder gelten auch dann Vetorechte? Welche? Und wo in den Kartenregeln ist das alles geregelt? Schon die Begrifflichkeit "Hoheitsgewässer" kommt da ja gar nicht vor ...
Ihrer Argumentation folgend, wären also die eingetragenen Hoheitsgewässer einer Landeintragung gleichzusetzen?
Wie verhält es sich dann mit zukünftigen Eintragungen innerhalb dieser Hoheitsgewässer? Ist das dann nur noch Sache des reservierenden Landes? Oder des Direktoriums? Oder gelten auch dann Vetorechte? Welche? Und wo in den Kartenregeln ist das alles geregelt? Schon die Begrifflichkeit "Hoheitsgewässer" kommt da ja gar nicht vor ...

