25.10.2006, 11:25
Zitat:Original von König Wilhelm VII.
Ich muß bedauern: So wird es, wie andernorts beschrieben, stauffischerseits nicht gesehen.
Dann kann ich Ihnen nicht helfen. Wir sind das zweite Direktorium, das neben einer deutlichen Mehrheit der Delegierten der Meinung ist, dass § 5 nicht anwendbar ist.
Ich kann doch nicht mehr tun, als Ihnen einen Weg aufzuzeigen, wie das von Ihnen gewünschte Ergebnis unbürokratisch mit einem zulässigen Antrag herbeigeführt werden kann.
Ich finde es durchaus erstaunlich, dass einerseits über die Bürokratie gemeckert wird, aber man sich dann andererseits selbst engstirnig zeigt, wenn es darum geht, einen Antrag flexibel zu gestalten, sodass das gewünschte Ergebnis auch herbeigeführt werden könnte.
Wenn Sie das ausdrücklich nicht wollen, dann bleibt mir nichts anderes übrig, als festzustellen, dass hier kein gültiger Antrag gem. § 5 Nr. 2 vorliegt. Das Verfahren ist gescheitert.

