05.11.2006, 11:05
Der Exekutivdirektor übt hier sehr wohl das Hausrecht aus - dazu ist er gewählt worden und dazu ist er ermächtigt worden.
Der von JoSchu eingebrachte Antrag in den Beirat ist nach allen Regeln unzulässig und eine Diskussion darüber erübrigt sich also.
Der von JoSchu eingebrachte Antrag in den Beirat ist nach allen Regeln unzulässig und eine Diskussion darüber erübrigt sich also.

