05.11.2006, 20:28
Dass der Antrag nicht regelkonform ist, wird dem aufmerksamen Leser sicher nicht entgangen sein. Ich habe es ja mehr als deutlich im Antrag zur Sprache gebracht. Ich war und bin aber eigentlich der Meinung, dass es für den Beirat möglich sein muss, Ausnahmen zu genehmigen. Schließlich ist es die oberste legislative Gewalt der OIK.
Des Weiteren würde mich interessieren, inwiefern der rekursive Selbstschutz, der in §10.2 steckt, rechtlich gültig ist.
Als Lösung - ich weiß zugegebenermaßen nicht, ob das rechtlich umsetzbar ist, würde ich eine Regeländerung durch Hinzunahme eines Paragraphen a la "Der Beirat kann mit 2/3-Mehrheit einen singulären Beschluss fassen, der über die Kartenregeln hinausgeht."
Dies würde eine Umgehung von §10.2 möglich machen, der meines Erachtens einfach nicht mehr zeitgemäß ist.
Meinungen?
Des Weiteren würde mich interessieren, inwiefern der rekursive Selbstschutz, der in §10.2 steckt, rechtlich gültig ist.
Als Lösung - ich weiß zugegebenermaßen nicht, ob das rechtlich umsetzbar ist, würde ich eine Regeländerung durch Hinzunahme eines Paragraphen a la "Der Beirat kann mit 2/3-Mehrheit einen singulären Beschluss fassen, der über die Kartenregeln hinausgeht."
Dies würde eine Umgehung von §10.2 möglich machen, der meines Erachtens einfach nicht mehr zeitgemäß ist.
Meinungen?

