14.11.2006, 11:03
oh mann...
ich bin ältester bürger caledonias, ich habe nicht mal ne "zweite persönlichkeit" in irgendwelchen anderen staaten, ich war immer in irgendeiner weise teil des staates und jetzt muss ich mir anhören ich müsse beweisen wer ich bin.
und zum regelwerk: es steht dort nicht, dass nicht auch der "volkskammersprecher" einspruch einlegen kann. "von seiten des staates" ist schwammig und insofern eh der willkür unterworfen.
vom gründer werden sie nicht viel erfahren über caledonias aktuellen status, da er mehr oder minder ausgeschieden ist. fragen sie den webmaster/eigentümer der jetzigen website.
blub ich habe gesprochen.
ich bin ältester bürger caledonias, ich habe nicht mal ne "zweite persönlichkeit" in irgendwelchen anderen staaten, ich war immer in irgendeiner weise teil des staates und jetzt muss ich mir anhören ich müsse beweisen wer ich bin.
und zum regelwerk: es steht dort nicht, dass nicht auch der "volkskammersprecher" einspruch einlegen kann. "von seiten des staates" ist schwammig und insofern eh der willkür unterworfen.
vom gründer werden sie nicht viel erfahren über caledonias aktuellen status, da er mehr oder minder ausgeschieden ist. fragen sie den webmaster/eigentümer der jetzigen website.
blub ich habe gesprochen.

