30.11.2006, 20:00
Zitat:Original von Frederic ElskampIch beantrage Diskussion und Begründung im Beirat. Insbesondere eine Definition des Begriffes "Hausrecht" scheint mir von Nöten.
Antragsteller: Frederic Elskamp für den Freistaat Fuchsen
Antrag: Ergänzung Art. 4 der Geschäftsordnung
alt
Zitat:Artikel 4: Personal
1. Das Hauptpersonal des OIK besteht aus:
- dem Exekutivdirektor
- Vizedirektor für Kartographie
- Vizedirektor für Kartenanträge
Sie bilden das Direktorium unter der Leitung des Exekutivdirektors. Weitere Mitarbeiter können durch das Direktorium bestellt werden, falls dies nötig ist, diese sind nicht als zum Hauptpersonal gehörig anzusehen.
2. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat mit Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen der auf eine Person lautenden Stimmen gewählt.
3. Auf Antrag eines Vertreters und Unterstützung des Antrages durch weitere vier abstimmungsberechtigte Vertreter kann der Beirat einem Mitglied des Direktoriums während seiner Amtszeit das Amt dadurch entziehen, dass er mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen einen Nachfolger wählt. Die Amtszeit des Nachfolgers verkürzt sich auf die Zeitspanne bis zur nächsten regulären Wahl.
4. Bei Rücktritt eines Direktors wird die Neuwahl vorgezogen. Die Amtszeit verkürzt sich auf die Zeitspanne bis zur nächsten regulären Wahl.
5. Die Direktoren bleiben in ihrem Amt, bis ein Nachfolger feststeht
neu
Zitat:Artikel 4: Personal
1. Das Hauptpersonal des OIK besteht aus:
- dem Exekutivdirektor
- Vizedirektor für Kartographie
- Vizedirektor für Kartenanträge
Sie bilden das Direktorium unter der Leitung des Exekutivdirektors. Weitere Mitarbeiter können durch das Direktorium bestellt werden, falls dies nötig ist, diese sind nicht als zum Hauptpersonal gehörig anzusehen.
2. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat mit Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen der auf eine Person lautenden Stimmen gewählt.
3. Auf Antrag eines Vertreters und Unterstützung des Antrages durch weitere vier abstimmungsberechtigte Vertreter kann der Beirat einem Mitglied des Direktoriums während seiner Amtszeit das Amt dadurch entziehen, dass er mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen einen Nachfolger wählt. Die Amtszeit des Nachfolgers verkürzt sich auf die Zeitspanne bis zur nächsten regulären Wahl.
4. Bei Rücktritt eines Direktors wird die Neuwahl vorgezogen. Die Amtszeit verkürzt sich auf die Zeitspanne bis zur nächsten regulären Wahl.
5. Die Direktoren bleiben in ihrem Amt, bis ein Nachfolger feststeht
6. Das Direktorium übt das Hausrecht aus.
Von mir wird keine geheime Abstimmung beantragt.

