17.12.2006, 13:56
Ich denke, Artikel 2 der GO ist da eindeutiger als Sie hier problematisieren:
Damit sind zumindest für mich alle Ihre Fragen über den Status Quo geklärt, oder? Und ich bin auch dafür, die Abstimmungsberechtigung beim Beirat zu belassen.
Zitat:Artikel 2: Der OIK-Beirat
1. Alle auf der Karte vertretenden Staaten und Staaten mit internationaler Vorwahl haben das recht, einen stimmberechtigten Vertreter in
den OIK-Beirat zu entsenden.
2. Wird der Antrag auf Eintragung in das Vorwahlregister oder die Gesamtkarte positiv beschieden, so erhält der Staat das Recht nach
Artikel 2 (1).
3. Der OIK-Beirat ist berechtigt, in Fragen dieser Geschäftsordnung abzustimmen.
4. In Fragen, welche die Kartenregeln betreffen, sind nur diejenigen Beiratsmitglieder stimmberechtigt, welche auf der Karte verzeichnet
sind.
5. Die öffentliche Liste über die Staaten oder Landesteile mit ihren internationalen Vorwahlen der Abteilung für Vorwahlen, entspricht
der Liste der Staaten nach Artikel 2 (1). Ein Staat kann aus mehreren verzeichneten Landesteilen bestehen, hat aber nur eine Stimme im
Beirat.
Damit sind zumindest für mich alle Ihre Fragen über den Status Quo geklärt, oder? Und ich bin auch dafür, die Abstimmungsberechtigung beim Beirat zu belassen.

