17.12.2006, 14:30
Zitat:Original von Nr.1
Es ist gegen die OIK-Regel, verzeichnete Staaten von der Abstimmung auszuschließen. Man kann nicht einen Termin festlegen und die Tür verschließen. Wenn Sie schon eine Abstimmung durchführen, dann müssen auch alle Berechtigten Eintritt haben.
Das ist ja alles richtig. Aber daraus ergibt sich doch kein Widerspruch zwischen GO und Kartenregelwerk.
Nach der GO haben alle stimmberechtigten Staaten die Möglichkeit, durch einen Delegierten abzustimmen.
Wenn es bei der Delegiertenanmeldung zu Verzögerungen kommt, mag man das bemängeln, aber daraus ergibt sich ja kein Widerspruch zwischen GO und Regelwerk.
Zitat:Ich möchte mal sehen, was los wäre, wenn in einem Staat ein Präsident vom Parlament gewählt wird und man neue Parlamentsmitglieder nicht zur Wahl läßt, weil die sich erst anmelden müßten, man die Anmeldung aber bis nach der Abstimmung hinzieht.
Erstens ist das nicht völlig vergleichbar, eben weil ja Parlamentarier selbst abstimmen und nicht Vertreter sind.
Zweitens kann auch von Abgeordneten verlangt werden, dass sie sich beim Tagungspräsidium anmelden und eine Stimmkarte ausgeben lassen.
Drittens beschreiben Sie einmal mehr die praktische Unzulänglichkeit, die bisweilen durch lange Bearbeitungszeiten entsteht. Da stimme ich Ihnen völlig zu. Möglich ist auch, dass diese Praxis gegen die GO oder das Regelwerk verstößt. Aber schon aus logischen Gesichtspunkten heraus ist es eben unmöglich, dass deswegen das Regelwerk gegen die GO verstößt oder anders herum.
Ich stimme Ihnen durchaus zu, dass die Bearbeitung einer Delegiertenanmeldung nicht länger dauern sollte als der Abstimmungszeitraum im Beirat. Das gegenwärtige Direktorium hat aber eigentlich immer sehr zügig geprüft und die Hausmeisterei informiert, soweit ich das sehen kann.
In keinem Fall kann ich (auch in der Vergangenheit) erkennen, dass die Bearbeitung absichtlich verzögert wurde, um irgendwen vom Abstimmen abzuhalten.
Sie versuchen hier - aus lauter langer Weile? - irgendwelche Probleme aufzuwerfen, die keine sind. Richtig ist an alldem allein der Hinweis, dass die Bearbeitung von Delegiertenanmeldungen zügig erfolgen muss. Über dementsprechende Maßnahmen, um das sicherzustellen, können wir gerne sprechen.

