20.12.2006, 21:21
Zitat:Artikel 5: Wahlen/Abstimmungen
1. Vor bzw. während Wahlen und Abstimmungen muss jedem Delegierten mittels eines Diskussionsthreads die Möglichkeit gegeben werden, einen Kommentar zu der anstehenden Wahl/Abstimmung abzugeben
2. Wahlen und Abstimmungen dauern volle sieben Tage ab Abstimmungs-/Wahlbeginn.
3. Wahlen und Abstimmungen haben im Beirat der OIK stattzufinden und werden vom Exekutivdirektor geleitet.
4. Stimmen bei Abstimmungen sind öffentlich abzugeben. Auf Antrag eines Vertreters und Unterstützung durch weitere vier abstimmungsberechtigten
Vertretern kann eine geheime Abstimmung beantragt werden.
5. Editierte und kommentierte Stimmabgaben sind unzulässig.
4. Wahlen finden grundsätzlich geheim statt.
Sinngemäß so?

