20.12.2006, 23:29
Für Sie nochmal in meienr Fürsorge. Sie können als eingetragener Staat an Beiratssitzungen nur Teilnehmen, wenn Sie genehmigt wurden. Die Genehmigung und Vergabe von Zugangsrechten dauert mitnunter 2 Monate. Sie haben aber sofort Stimmrecht laut OIK-Regelwerk. Darum sollte die Geschäftsordnung regeln, daß nicht nur Beiratsmitglieder abstimmen dürfen, da nach Regelwerk eben nicht nur Beiratsmitglieder, sondern alle eingetragenen Staaten stimmberechtigt sind.
Zweitens ist zu klären (für manche subjektiv nicht), ob "registriert" auch "verzeichnet" bedeutet. Dem Duden nach, könnte man davon ausgehen.
EDIT: Fürn Doktore.
Zweitens ist zu klären (für manche subjektiv nicht), ob "registriert" auch "verzeichnet" bedeutet. Dem Duden nach, könnte man davon ausgehen.
EDIT: Fürn Doktore.

