27.12.2006, 15:47
Zitat:5. Editierte und kommentierte Stimmabgaben sind ungültig. Hiervon ausgenommen sind Anmerkungen, welche die Landesherkunft des stimmabgebenden Beiratsmitgliedes betonen
Der zweite Teil von Punkt 5 ist Schnulli. Wenn Begründungen der Stimmenabgabe nicht gestattet sind, dann sollen sie unterbleiben oder die Stimme ungültig gewertet werden. Aber niemand soll im Munde der Delegierten herumpfuschen. Und die Landesherkunft zu Betonen ist unsinnig. Wenn jemand sein Land nicht hinschreibt, ist er selber Schuld.

