02.02.2007, 17:08
Sehr geehrte Beiratsmitglieder,
das Direktorium beabsichtigt, auf Grundlage von § 8 Nr. 1 c) des Kartenregelwerks die Feststellung der Inaktivität von Renslö und Caledonien zu beantragen und im Falle der erforderliche Zustimmung beide Länder von der Karte zu löschen.
Hiermit leite ich die gemäß Artikel 5 Nr. 1 vorgeschriebene Diskussion ein.
Antragsbegründungen:
Im Falle der Bundesrepublik Renslö stützt sich der Antrag auf
diese Veröffentlichung im Forum des Landes.
Das Kaiserreich Caledonien ist über die bekannten Links nicht zu erreichen. Das Direktorium stützt seinen Antrag weiterhin auf
diese Erklärung des letzten caledonischen Delegierten.
das Direktorium beabsichtigt, auf Grundlage von § 8 Nr. 1 c) des Kartenregelwerks die Feststellung der Inaktivität von Renslö und Caledonien zu beantragen und im Falle der erforderliche Zustimmung beide Länder von der Karte zu löschen.
Hiermit leite ich die gemäß Artikel 5 Nr. 1 vorgeschriebene Diskussion ein.
Antragsbegründungen:
Im Falle der Bundesrepublik Renslö stützt sich der Antrag auf
diese Veröffentlichung im Forum des Landes.
Das Kaiserreich Caledonien ist über die bekannten Links nicht zu erreichen. Das Direktorium stützt seinen Antrag weiterhin auf
diese Erklärung des letzten caledonischen Delegierten.

