23.03.2007, 12:11
"Werte Herrschaften
Eine weitere kleine Frage ob des Länderkürzels. Es wurde angemerkt das dieses aus max. 3 Buchstaben bestehen darf, im Regelwerk diesbezüglich ist diese Beschränkung allerdings nicht aufgeführt.
Herrscht hier also eine Art Gewohnheitsrecht, oder ist es wirklich verbindlich bei 3 Buchstaben, wobei man dann das Regelwerk etwas detailieren sollte.
Ich danke für die Mühen bei der Beantwortung meiner nicht enden wollenden Fragenflut.
Ihr
William B. Travis"
Eine weitere kleine Frage ob des Länderkürzels. Es wurde angemerkt das dieses aus max. 3 Buchstaben bestehen darf, im Regelwerk diesbezüglich ist diese Beschränkung allerdings nicht aufgeführt.
Zitat:§3 Staatenkürzel
1. Jeder Antragssteller kann sein Staatenkürzel selbst bestimmen.
2. Jedes Staatenkürzel ist einmalig und kann nicht an einen weiteren Staat vergeben werden.
3. Änderungen des Staatenkürzels sind ausschließlich bei Änderungen des Staatsnamens möglich.
Herrscht hier also eine Art Gewohnheitsrecht, oder ist es wirklich verbindlich bei 3 Buchstaben, wobei man dann das Regelwerk etwas detailieren sollte.
Ich danke für die Mühen bei der Beantwortung meiner nicht enden wollenden Fragenflut.
Ihr
William B. Travis"

