04.04.2007, 18:45
Zitat:Original von Dr. Thasco
Und in der Tat, kulturell gesehen passen die beiden Staaten nicht wirklich zusammen. Der Kirchenstaat simuliert die katholische Kirche, wie sie wohl im 20./21. jahrundert der Fall ist. Neu-Babylon hingegen simuliert einen fortschrittlichen, modernen, Zukunftstechnologie benutzenden Staat, in dem auch Außerirdische leben. Wenn der Kirchenstaat jetzt die Kirche des 25. Jahrhunderts simulieren würde, dann wären Außerirdische möglicherweise kein Problem mehr.
Ist hier aber nicht gegeben. Ergo passen die beiden Staaten nicht zusammen und damit hat der Kirchenstaat das Recht, ein Veto einzulegen. Es beruft sich ja dabei nicht nur auf Sebulon, sondern auch auf sich selbst. Das Veto des Direktoriums war daher in meinen Augen tatsächlich eine Fehlentscheidung.
Das Veto:
"Grund: Die kulturelle Ausgestaltung passt absolut nicht in diese Gegend, die vom Ursprung der Christenheit (Sebulon) geprägt ist und die den wichtigsten Vertreter der Christenheit, den Papst mit dem Kirchenstaat, in dessen Nähe hat."
Das Veto bezieht sich ausschließlich auf Sebulon. Das Veto wird nur mit einem Argument begründet: Der Kirchenstaat sei vom Ursprung der Christenheit geprägt, mit anderen Worten, der Kirchenstaat sei von der Kultur Sebulons geprägt. Sebulon gibt es nicht mehr. Also bezieht sich die Begründung auf eine nicht vorhandene Kultur.
Inwieweit Neu Babylon ansonsten nicht zum Kirchenstaat paßt, muß der Direktor nicht prüfen. Wenn ein Veto nur mit einem Argument gestellt wird, prüft der Direktor nur dieses eine Argument. Wenn im Nachhinein weitere Gründe angeführt werden, die mehr mit dem Kirchenstat selbst und weniger Sebulon zu tun haben, ist dies zu spät.
EDIT: Eigentlich gibt es zwei argumente. Das zweite, daß der Papst dort wohnt, würde ich für sich alleine nicht als Vetogrund ansehen. Sonst kann jeder in seinen Staat ein Religionsoberhaupt hinsetzen und mit Vetos um sich werfen.

