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[Diskussion] Änderung Artikel 5 der Geschäftsordnung
#2
1. Ich möchte nicht die Diskussion zu den Bewerbungen und die Bewerbungen in einem Thread haben. Das wird nur unübersichtlich. Außerdem ist die Bewerbung ein formaler Vorgang, der an das Direktorium gerichtet wird, die Debatte ist dann inhaltlich und findet im Beirat statt.

2. Die Diskussion sollte nicht mit Abstimmungsbeginn beendet werden, sondern erst wenn sie beendet ist, sprich: mehrere Tage lang keine weiteren Beiträge erfolgen. Schon die jetzige Regelung, die die Diskussion auf 14 Tage beschränkt, ist bedenklich, schließlich würgt sie womöglich eine Diskussion, die im vollen Gange ist, einfach ab, weil die Uhr abgelaufen ist.

Man sollte einen Mindestdiskussionszeitraum von 14 Tagen festlegen. Nach frühestens 7 Tagen sollte auf Antrag die Abstimmung begonnen werden dürfen. Die Diskussion kann zur Meinungsbildung weiter laufen. Auch wenn dann der Antrag nicht mehr geändert werden kann, kann die Zeit ja zur Überzeugung von Unentschlossenen genutzt werden.

Wenn eine Diskussion länger als 14 Tage dauert, wegen der Komplexität des Antrages oder wegen der Menge der Änderungsanträge usw. sollte sich der Beirat auch die Zeit dafür nehmen, um einen möglichst breit akzeptierten und "guten" Antrag anzunehmen, anstatt nach 14 Tagen einen Schlußstrich zu ziehen und über ein vielleicht notwendige, aber schlecht gemachte, undurchdachte und unausgegorene Änderung abzustimmen.
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[Kein Betreff] - von Nara - 22.05.2007, 13:31
[Kein Betreff] - von Abdonez - 23.05.2007, 10:12
[Kein Betreff] - von Attila Saxburger - 28.05.2007, 00:10
[Kein Betreff] - von Nara - 28.05.2007, 16:25
[Kein Betreff] - von Attila Saxburger - 28.05.2007, 20:54

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