01.07.2007, 23:45
Zitat:Original von Stanislav Goldmann
Ich für meinen Teil bin klar für den Erhalt des Verzeichnisses, könntet mir aber gut vorstellen, dass
- ein Eintrag in die Vorwahlliste keine Pflicht für den Karteneintrag mehr ist
- ein Eintrag in die Vorwahlliste kein Stimmrecht innerhalb der OIK mit sich bringt
Diese Bedingungen wären noch akzeptabel, da sie früher oder später zum Aussterben dieser veralteten Regelung führen.

