02.09.2007, 03:17
Sehr geehrter Herr Botan, das Thema wurde nicht von der Administration, sondern von mir verschoben, da es noch keinen konkreten Antrag enthielt. Bitte entschuldigen Sie, dass ich bisher zu Ihrem Problem noch nicht Stellung bezogen habe, was ich jedoch nun tun möchte.
Die Entsperrung von Planquadraten kann nur der Beirat beschließen, wozu es eines gesonderten Antrags bedarf.
Wie Ihnen jedoch Herr Graf von Perleburg richtig vorgeschlagen hat, sind die Inseln, auf denen früher die Republik Schwarzenfels angesiedelt war nach deren Löschung frei. Einer Umgestaltung der Inselform dürfte, solange sie sich in den Planquadraten P-Q 17 und Q 18 (ja ich würde sogar P17 als schon belegt und damit nicht gesperrt ansehen) bewegen auch nichts im Wege stehen. Und da Dreibürgen vetoberechtigt ist, sollte auch diese Eintragungsbedingung erfüllt sein.
Ansonsten blieben noch ohne Entsperrverfahren die Inseln im Imperianischen Archipel, die nicht von Attekarien besiedelt sind. Auch dort gäbe es die Möglichkeit neuer oder veränderter Inselformen in den Planquadraten P-Q 21 und Q 22.
Die Entsperrung von Planquadraten kann nur der Beirat beschließen, wozu es eines gesonderten Antrags bedarf.
Wie Ihnen jedoch Herr Graf von Perleburg richtig vorgeschlagen hat, sind die Inseln, auf denen früher die Republik Schwarzenfels angesiedelt war nach deren Löschung frei. Einer Umgestaltung der Inselform dürfte, solange sie sich in den Planquadraten P-Q 17 und Q 18 (ja ich würde sogar P17 als schon belegt und damit nicht gesperrt ansehen) bewegen auch nichts im Wege stehen. Und da Dreibürgen vetoberechtigt ist, sollte auch diese Eintragungsbedingung erfüllt sein.
Ansonsten blieben noch ohne Entsperrverfahren die Inseln im Imperianischen Archipel, die nicht von Attekarien besiedelt sind. Auch dort gäbe es die Möglichkeit neuer oder veränderter Inselformen in den Planquadraten P-Q 21 und Q 22.

