24.09.2007, 10:58
Zu §7 2.: wird eine Nation nicht informiert (obwohl technisch möglich) läuft für sie trotzdem die Vetofrist nach 4 Wochen ab? Warum?
Die Vetofrist läuft nach 4 Wochen ab, damit wir spätestens dann die Gewissheit haben, ob die Eintragung noch angefochten werden kann. In dem Entwurf ist ja festgelegt, dass bei einem Veto von einer nicht-informierten Nation, die eingetragene Nation wieder gelöscht werden muss. Dies ist eine konsequente aber auch ziemlich harte Sanktion. Die vier Wochen habe ich genommen, weil das für die MNs ein ziemlich langer Zeitraum ist und es in dieser Zeit für jede Nation möglich sein sollte, sich im Kartenbüro über Veränderungen zu informieren.
§7a 2.: was sind "sonstige techn. Gründe"? Beispiele?
Das ist einfach eine Generalklausel, da ich mit der Technik nicht so bewandert bin. Ich kann mir aber durchaus vorstellen, dass es weitere technische Probleme geben kann. Sinn der Regel soll sein, dass man sich nicht darauf berufen kann, dass man nicht informiert wurde, wenn man es selber verschuldet hat bzw. es dem Antragsteller nicht möglich war zu informieren.
§7 3. "Ein akzeptiertes Vetot ..."
Das stimmt - keine Einwände.
Dann noch Rechtschreibkorrekturen:
§7a 2. vetoberechtigte Nation
§7a 3. Das Veto kann nur vom eingetragenen Delegierten einer vetoberechtigten Nation im Kartenbüro eingelegt werden.
§7b 4. übermäßigem Gebrauch von Kartenplatz
Allgemein:
- man sollte die Begriffe "Staat" und "Nation" nicht unnötig mischen sondern konsequent einen davon verwenden.
OK, keine Einwände.
- Die Einführung von §7a und §7b gefällt mir nicht. Warum die Subnummerierung durch Buchstaben?[/quote]
Das ist keine Subnummerierung. Ich möchte nur aus Rücksicht auf die zahlreichen Verweise die Nummerierung in den folgenden §§ nicht verändern. § 7, § 7a, § 7b und § 7c sind jeweils für sich vollwertige Paragraphen. Die Verteilung auf mehrere Paragraphen fand ich sinnvoll.
Ich habe den Entwurf mal angepasst
Die Vetofrist läuft nach 4 Wochen ab, damit wir spätestens dann die Gewissheit haben, ob die Eintragung noch angefochten werden kann. In dem Entwurf ist ja festgelegt, dass bei einem Veto von einer nicht-informierten Nation, die eingetragene Nation wieder gelöscht werden muss. Dies ist eine konsequente aber auch ziemlich harte Sanktion. Die vier Wochen habe ich genommen, weil das für die MNs ein ziemlich langer Zeitraum ist und es in dieser Zeit für jede Nation möglich sein sollte, sich im Kartenbüro über Veränderungen zu informieren.
§7a 2.: was sind "sonstige techn. Gründe"? Beispiele?
Das ist einfach eine Generalklausel, da ich mit der Technik nicht so bewandert bin. Ich kann mir aber durchaus vorstellen, dass es weitere technische Probleme geben kann. Sinn der Regel soll sein, dass man sich nicht darauf berufen kann, dass man nicht informiert wurde, wenn man es selber verschuldet hat bzw. es dem Antragsteller nicht möglich war zu informieren.
§7 3. "Ein akzeptiertes Vetot ..."
Das stimmt - keine Einwände.
Dann noch Rechtschreibkorrekturen:
§7a 2. vetoberechtigte Nation
§7a 3. Das Veto kann nur vom eingetragenen Delegierten einer vetoberechtigten Nation im Kartenbüro eingelegt werden.
§7b 4. übermäßigem Gebrauch von Kartenplatz
Allgemein:
- man sollte die Begriffe "Staat" und "Nation" nicht unnötig mischen sondern konsequent einen davon verwenden.
OK, keine Einwände.
- Die Einführung von §7a und §7b gefällt mir nicht. Warum die Subnummerierung durch Buchstaben?[/quote]
Das ist keine Subnummerierung. Ich möchte nur aus Rücksicht auf die zahlreichen Verweise die Nummerierung in den folgenden §§ nicht verändern. § 7, § 7a, § 7b und § 7c sind jeweils für sich vollwertige Paragraphen. Die Verteilung auf mehrere Paragraphen fand ich sinnvoll.
Ich habe den Entwurf mal angepasst

