31.12.2007, 12:06
Sie vergessen die wichtigste Regel: Die Eintragung eines geteilten Staatsgebietes ist unzulässig. Folglich wird niemand Veto einlegen können, weil das Verfahren niemals eröffnet werden kann.
Tut mir leid, dass ich den Scherz damit ad absurdum führe
Tut mir leid, dass ich den Scherz damit ad absurdum führe

