29.11.2005, 18:24
Zitat:Original von Carmen de Mora-TrauensteinDa auch schon jetzt nicht für alle Posten gleichzeitig gewählt wird, ist die "erfassende Ordnung" in meinen Augen eh erschüttert. Ich nehme mal Wetten an, dass bei den bisherigen Nachwahlen nach Rücktritt obige Regelung nur ungenügend Anwendung fand ... 8)
Deshalb keine volle Amtszeit, weil dann die Direktoriumssitze im schlechtesten Falle zu völlig unterschiedlichen Zeiten besetzt werden müssten und irgendwann keiner mehr weiß, wann wessen Amtszeit abgelaufen ist. Insofern ist die derzeitige Regelung im Sinne einer zu erfassenden Ordnung schon ganz praktisch.
In Freiland (dort wählen wir auch nach Rücktritten für volle Amtszeiten) prüfe ich die Amtszeit eines Amtsträgers übrigens einfach damit, dass ich mir das Datum seiner letzten Wahl anschaue und mit der Amtszeit vergleiche. Hier dagegen scheint es mir mehr als fraglich, ob man die in der GO geforderte "Zeitspanne bis zur nächsten regulären Wahl" wirklich im Blick hat ...

