16.05.2008, 12:01
Zitat:Original von Vinzenz BaileyVerzeihung, Herr Kollege, aber hier muss ich widersprechen. Eine Reservierung ist keine Gebietserweiterung im Sinne des Kartenregelwerks und fällt somit nicht unter §6 Gebietsveränderungen sondern unter die Regelungen zur Reservierung im Rahmen einer Eintragung (vgl. §5 Abs. 7).
Ich stelle fest, dass der Antrag gültig ist. Jedoch fällt mir gerade auf, dass Istvanien seit dem 15.03.08 Mitglied der OIK ist. Dies ist in so weit relevant, dass eine Erweiterung durch Reservierung eine Gebietsveränderung im Sinne von §6 Kartenregelwerk darstellt.

