16.05.2008, 12:28
§5 Absatz 7 besagt lediglich, dass man durch eine Reservierung keine Landmassen verändern darf, wie zum Beispiel Küstenlinien oder die Form von Inseln.
Deshalb sehe ich es als gegeben an, dass es sich um eine Gebietsveränderung im Sinne von §6 handelt.
Ich bin aber gerne bereit, die Sache mit Ihnen im Direktorium oder im Beirat auszudiskutieren.
Deshalb sehe ich es als gegeben an, dass es sich um eine Gebietsveränderung im Sinne von §6 handelt.
Ich bin aber gerne bereit, die Sache mit Ihnen im Direktorium oder im Beirat auszudiskutieren.

