17.05.2008, 22:51
Ich muss Ihnen da widersprechen, Herr Bailey.
Im Kartenregelwerk heißt es wie folgt:
Im Kartenregelwerk heißt es wie folgt:
Zitat:§3 5. Für eine Reservierung ist unerheblich, ob der antragstellende Staat bereits über ein eingetragenes Gebiet verfügt. Eine Reservierung kann jedoch nicht erfolgen, wenn der betreffende Staat zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits eine weitere Reservierung hält.Da es unerheblich ist, ob bereits ein Gebiet eingetragen ist, kann auch keine Gebietsveränderung vorliegen, da aufgrund der Unerheblichkeit der bisherigen Landmasse faktisch kein Gebiet eingetragen ist, und die Reservierung somit unabhängig eingetragener Gebiete läuft.

