18.05.2008, 10:38
Zitat:Original von Tiuri
Da es unerheblich ist, ob bereits ein Gebiet eingetragen ist, kann auch keine Gebietsveränderung vorliegen, da aufgrund der Unerheblichkeit der bisherigen Landmasse faktisch kein Gebiet eingetragen ist, und die Reservierung somit unabhängig eingetragener Gebiete läuft.
Bisher habe ich den Absatz so interpetiert, dass er nur die Möglichkeit für Staaten bildet, zusätzlich zum eingetragenen Kernland weitere Landmassen zu resvieren.
Dahingend erkenne ich allerdings auch an, dass §3, Abs. 5 zumindest andeutet, dass eine Reservierung keine Gebietsveränderung ist.
Ich bitte dem Antragsteller daher um Verzeihung für die verzögerung, aber auch mir unterlaufen manchmal ein paar Fehler.
Nun noch etwas zum Antrag:
Der Antrag ist gültig und die Reservierung ist damit erfolgreich abgeschlossen.

