22.05.2008, 13:15
Historischer Sinn ist ja, dass bei der Übergabe der "Kartenvollmacht" von der BIK an die OIK verhindert werden sollte, dass sich die Karte der OIK gegen den "Geist der BIK-Karte" wendet. Böse formuliert: ausgegliedert und verramscht wird.
Statt dessen war als Schutz gedacht, dass die Karte und Vorwahlvergabe wieder an die UVNO/BIK zurückfällt, wenn die OIK diese nicht mehr im alten Sinne weiterführen möchte.
Wie ist diese Intention noch durch die neue GO gewährleistet?
Statt dessen war als Schutz gedacht, dass die Karte und Vorwahlvergabe wieder an die UVNO/BIK zurückfällt, wenn die OIK diese nicht mehr im alten Sinne weiterführen möchte.
Wie ist diese Intention noch durch die neue GO gewährleistet?

