28.08.2008, 12:31
Zitat:Original von Vinzenz Bailey
Ich sehe das trotzdem nicht als Anlass, diese organisation weiter zu bürokratisieren.
Ist es ja nicht, es wird nur verschoben, was sowieso schon Vorschrift ist, nämlich die Benachrichtigung der Nachbarn.
Zitat:Ob eine Nation ein Veto einlegt oder nicht ist hat uns auch nicht zu beschäftigen.
Das nicht, aber die grundsätzlich hat uns zu interessieren, dass die Einlegung eines Vetos möglich ist.
Zitat:Das einzige, was zählt, das ist die Vetobenachrichtigung und das reicht auch.
Du hörst mir nicht zu! Nenne das Kind nicht Vetobenachrichtigung, sondern Benachrichtigung. Das aufgrund dieser dann irgendwann ein Veto gegen die letztendliche Eintragung möglich ist und auch sein sollte steht auf einem anderen Blatt.
Zitat:Wenn jemand auf eine gute Nachbarschaft setzen will, kann der betefreffende seine Nachbarn besuchen. Aber einen Zwang seitens der OIK halte ich für falsch.
Das ist doch nicht richtig. Der Zwang besteht doch schon und zwar zum Zeitpunkt des Eintragungsantrages.
Zitat:Wir nähern uns wirklich schon dem Punkt, wo man sagen könnte, dass schon bei einer Reservierung ein Veto eingelegt werden könne. Freilich, wenn das passiert wäre die Reservierung überfüssig.
Ist doch auch nicht richtig. Wie gesagt, du hörst mir nicht zu.
Wenn wir den Benachrichtigungszwang, der zweifelsfrei beim Eintragungsantrag besteht, bereits zum Reservierungsantrag hinverschieben, könnte er beim Eintragungsantrag entfallen. Man muss nur die Vetofrist neu festlegen.

