28.08.2008, 16:25
Wir sollten an den bisherigen Bedingungen grundsätzlich nichts verändern, weil sie sich bewährt haben, sondern nur den Benachrichtigungszeitraum verschieben. Und selbst wenn das bedeuten würde, dass die sich nach der Reservierung eintragende Nation noch ein zweites Mal bei den Anrainerstaaten melden soll/muss, um kurz auf die endgültige Eintragung hinzuweisen.
Natürlich könnte man auch darauf "bestehen", dass sich die Anrainerstaaten selbst erkundigen, ob nun eine endgültige Eintragung erfolgen soll. Vorgewarnt sind sie ja durch die Erstbenachrichtigung. Und ein Veto sollte zu jedem Zeitpunkt bis Abschluss des Eintragungsverfahrens möglich sein. So ist auf jeden Fall ausreichend Zeit um miteinander zu kommunizieren, sich kennen zu lernen und eine gemeinsame Basis aufzubauen, wenn gewünscht.
Natürlich könnte man auch darauf "bestehen", dass sich die Anrainerstaaten selbst erkundigen, ob nun eine endgültige Eintragung erfolgen soll. Vorgewarnt sind sie ja durch die Erstbenachrichtigung. Und ein Veto sollte zu jedem Zeitpunkt bis Abschluss des Eintragungsverfahrens möglich sein. So ist auf jeden Fall ausreichend Zeit um miteinander zu kommunizieren, sich kennen zu lernen und eine gemeinsame Basis aufzubauen, wenn gewünscht.

