06.10.2008, 01:32
Zitat:Original von Stanislav Goldmann
Es geht nicht darum, das §7 berührt wird, sondern darum, das Gründe für das Löschen einer Nation neu eingeführt werden sollen, die über §7, Absätze 1 und 3, hinaus gehen. Dies ist ausdrücklich verboten.
In §7 sind aber keinerlei Löschgründe aufgeführt, sondern lediglich Vetorechtsbestimmungen. Für mich verliert diese Passage deshalb jegliche Relevanz, da sich kein wirklicher Sinn erschließt.

