06.10.2008, 07:15
Zitat:Original von Vinzenz Bailey
In §7 sind aber keinerlei Löschgründe aufgeführt, sondern lediglich Vetorechtsbestimmungen. Für mich verliert diese Passage deshalb jegliche Relevanz, da sich kein wirklicher Sinn erschließt.
Diesen Umstand hat Herr Goldmann schon weiter oben erlaeutert. Durch eine Schludrigkeit ist die Nummerierung floeten gegangen. Die urspruengliche Version ist noch hier nachzulesen.
Was entscheidend ist, ist die Intention des Regelwerks, nicht die durch Schludrigkeiten entstellte vorliegende Version.

