13.10.2008, 13:17
Okay, wir gehen also nicht mit unseren Ansichten konform, dann diskutieren wir das weiter aus. 
Ich gehe mit Ihnen, Herr Goldmann, insofern konform, dass ein Staat nicht gegen seinen Willen von der Karte gelöscht werden darf. Das wäre ein Unding allererster Kajüte, um es mal salopp zu formulieren.
Weiterhin besteht, glaube ich, Einigkeit darüber, dass ein Staat die Möglichkeit haben muss, gegen einen Beiratsbeschluss auf Feststellung der Inaktivität, welche die Löschung von der Karte zur Folge hätte, Widerspruch einlegen können muss. Schließlich gibt es genügend Gründe für eine vorübergehende Inaktivität auch außerhalb des sogenannten Sommerlochs.
Wo es also anscheinend Differenzen gibt, ist nach meinem Verständnis, aufgrund der bisherigen Diskussion, in der Definition des Begriffs "Staat" und in der Handhabung von Widersprüchen, welche ich mit meinem Änderungsantrag des § 8 geklärt haben wollte.
Zunächst zum Begriff Staat: Nach meiner Interpretation ist ausschließlich zum Widerspruch berechtigt ein von der Löschung betroffener Staatsangehöriger. So weit gehen wir wohl noch konform. Praktisch bedeutet das demnach, dass ein bisheriger Mitspieler des betroffenen Staatsprojekts das Spiel gerne weiterspielen möchte und bemüht ist die Inaktivität in erneute Aktivität zu verwandeln. So weit, so gut.
Was ich nicht akzeptiere bzw. was mir im tiefsten Inneren widerstrebt es zu akzeptieren ist, wenn jemand Widerspruch enlegt, der im Prinzip gar nicht gewillt ist das Projekt weiterzuführen, sondern ausschließlich die Nichtlöschung, aus welchem Grund auch immer, vor Augen hat und sich nicht nach erfolgtem Widerspruch um die Aktivierung des Staates bemüht. Dies ist, wie man so manches Mal beobachten konnte, immer dann der Fall, wenn der betroffenen Staat nur noch von Zweit-IDs bevölkert wird. Ich nenne das jetzt einfach mal Betrug, denn es fehlt das ernsthafte Interesse an der Staatensimulation. Definitiv betroffen sind davon derzeit Tauroggen und Ozeania. Die Inaktivität dieser Staaten ist für alle offensichtlich.
Nun könnte man salopp sagen "was solls, stören ja nicht". Doch wenn diese Verfahrensweise bei allen Staaten die nicht mehr simuliert wurden so gehandhabt worden wäre, dann müsste die OIK derzeit aus ca. 120 Staaten bestehen. Ich denke nicht, dass das der Sinn des Kartenprojekts war oder ist oder sein sollte.
Und um diese, wie ich sie nannte, Betrügereien nicht zu zu lassen, habe ich die Änderung des § 8 beantragt, zumal es im "normalen" Leben auch so geregelt ist, dass Widersprüchen, wie man es im Fachjargon nennt, abgeholfen werden kann oder aber eben nicht.
Sie müssen nun meine Ansicht nicht teilen, können Sie aber evt. besser nachvollziehen, hoffe ich.

Ich gehe mit Ihnen, Herr Goldmann, insofern konform, dass ein Staat nicht gegen seinen Willen von der Karte gelöscht werden darf. Das wäre ein Unding allererster Kajüte, um es mal salopp zu formulieren.
Weiterhin besteht, glaube ich, Einigkeit darüber, dass ein Staat die Möglichkeit haben muss, gegen einen Beiratsbeschluss auf Feststellung der Inaktivität, welche die Löschung von der Karte zur Folge hätte, Widerspruch einlegen können muss. Schließlich gibt es genügend Gründe für eine vorübergehende Inaktivität auch außerhalb des sogenannten Sommerlochs.
Wo es also anscheinend Differenzen gibt, ist nach meinem Verständnis, aufgrund der bisherigen Diskussion, in der Definition des Begriffs "Staat" und in der Handhabung von Widersprüchen, welche ich mit meinem Änderungsantrag des § 8 geklärt haben wollte.
Zunächst zum Begriff Staat: Nach meiner Interpretation ist ausschließlich zum Widerspruch berechtigt ein von der Löschung betroffener Staatsangehöriger. So weit gehen wir wohl noch konform. Praktisch bedeutet das demnach, dass ein bisheriger Mitspieler des betroffenen Staatsprojekts das Spiel gerne weiterspielen möchte und bemüht ist die Inaktivität in erneute Aktivität zu verwandeln. So weit, so gut.
Was ich nicht akzeptiere bzw. was mir im tiefsten Inneren widerstrebt es zu akzeptieren ist, wenn jemand Widerspruch enlegt, der im Prinzip gar nicht gewillt ist das Projekt weiterzuführen, sondern ausschließlich die Nichtlöschung, aus welchem Grund auch immer, vor Augen hat und sich nicht nach erfolgtem Widerspruch um die Aktivierung des Staates bemüht. Dies ist, wie man so manches Mal beobachten konnte, immer dann der Fall, wenn der betroffenen Staat nur noch von Zweit-IDs bevölkert wird. Ich nenne das jetzt einfach mal Betrug, denn es fehlt das ernsthafte Interesse an der Staatensimulation. Definitiv betroffen sind davon derzeit Tauroggen und Ozeania. Die Inaktivität dieser Staaten ist für alle offensichtlich.
Nun könnte man salopp sagen "was solls, stören ja nicht". Doch wenn diese Verfahrensweise bei allen Staaten die nicht mehr simuliert wurden so gehandhabt worden wäre, dann müsste die OIK derzeit aus ca. 120 Staaten bestehen. Ich denke nicht, dass das der Sinn des Kartenprojekts war oder ist oder sein sollte.
Und um diese, wie ich sie nannte, Betrügereien nicht zu zu lassen, habe ich die Änderung des § 8 beantragt, zumal es im "normalen" Leben auch so geregelt ist, dass Widersprüchen, wie man es im Fachjargon nennt, abgeholfen werden kann oder aber eben nicht.
Sie müssen nun meine Ansicht nicht teilen, können Sie aber evt. besser nachvollziehen, hoffe ich.

