13.10.2008, 13:47
Ich habe das Ergebnis der Abstimmung nochmals überprüft und komme zu folgendem Ergebnis:
Nach Kartenregelwerk kann eine Änderung ausschließlich mit der "absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen" erfolgen.
"Ungültige Stimmen" sind so zu werten, als wenn die Nation an der Abstimmung nicht teilgenommen hätte.
"Enthaltungen" sind ebenfalls nicht zu berücksichtigen.
Dem zu Folge ist von einer zu Grunde zu legenden Gesamtzahl in Höhe von 17 auszugehen und es müssen mehr als die Hälfte der Stimmen auf ein Ergebnis, also "ja" oder "nein" entfallen. Mehr als die Hälfte (= 8,5) wären also 9 Stimmen.
Dem entsprechend gilt der Änderungsantrag als angenommen.
Was die Diskussion um die "Enthaltungen" betrifft, so wurde die bereits jüngst an anderer Stelle geführt und ich darauf hingewiesen, dass sie nicht zu berücksichtigen sind. Ergo ist die Ergebnisfeststellung von Herrn Bailey korrekt!
- 25 Nationen haben an der Abstimmung teilgenommen.
- 2 Stimmabgaben erfolgten nach Ablauf der Abstimmungsfrist.
- 1 Stimmabgabe ist als ungültig zu werten, da sie mit Kommentar abgegegeben wurde, was nach Kartenregel nicht erlaubt ist.
- 9 Nationen stimmten mit "ja".
- 8 Nationen stimmten mit "nein".
- 5 Natinoen sitmmten mit "Enthaltung".
Nach Kartenregelwerk kann eine Änderung ausschließlich mit der "absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen" erfolgen.
"Ungültige Stimmen" sind so zu werten, als wenn die Nation an der Abstimmung nicht teilgenommen hätte.
"Enthaltungen" sind ebenfalls nicht zu berücksichtigen.
Dem zu Folge ist von einer zu Grunde zu legenden Gesamtzahl in Höhe von 17 auszugehen und es müssen mehr als die Hälfte der Stimmen auf ein Ergebnis, also "ja" oder "nein" entfallen. Mehr als die Hälfte (= 8,5) wären also 9 Stimmen.
Dem entsprechend gilt der Änderungsantrag als angenommen.
Was die Diskussion um die "Enthaltungen" betrifft, so wurde die bereits jüngst an anderer Stelle geführt und ich darauf hingewiesen, dass sie nicht zu berücksichtigen sind. Ergo ist die Ergebnisfeststellung von Herrn Bailey korrekt!

